UHF-Band: Bundesnetzagentur gibt Frequenz für drahtlose Mikrofone frei
Theater, Opernhäuser, Messebetreiber, Konzertveranstalter bekommen die Frequenzen für drahtlose Mikrofone nun gratis. Doch wie lange noch?

Die Bundesnetzagentur hat mitten in der Pandemie die Frequenznutzung für die Kultur- und Kreativwirtschaft kostenfrei und einfacher verfügbar gemacht. Wie die Behörde am 8. April 2020 bekanntgab, können die Frequenzen für drahtlose Mikrofone zum Beispiel in der Kulturwirtschaft künftig kostenlos und ohne förmlichen Antrag genutzt werden.
Dadurch entfallen rund 18.000 Einzelzuteilungen, Zuteilungsgebühren und Frequenznutzungsbeiträge im Bereich Rundfunk, Theater oder bei Konzertveranstaltungen. Dabei geht es um das Frequenzspektrum zwischen 470 und 694 MHz (UHF-Band). Der Frequenzbereich ist primär DVB-T2 zugeordnet, dort arbeiten aber auch die Kulturfrequenzen oder PMSE der Veranstaltungstechniker bei 470 bis 694 MHz mit drahtlosen Mikrofonen und In-Ear-Monitors. Die Mobilfunkbranche erhebt Anspruch darauf und bezeichnet den Bereich als Digitale Dividende III.
Jochen Zenthöfer, Sprecher der Initiative SOS (Save Our Spectrum), sagte Golem.de: "Das betrifft Theater, Opernhäuser, Messebetreiber, Konzertveranstalter, Hochschulen, Kirchen und andere Organisationen. Künftig entfallen hier Bürokratie, da die Nutzung nicht mehr angemeldet werden muss, und Kosten, da die Nutzung kostenfrei sein wird. Das ist ein ermutigendes Signal an alle Künstler und Kreativen in Deutschland."
Auch der Hersteller Sennheiser begrüßte die neue Allgemeinzuteilung der Bundesnetzagentur für Funkmikrofone. Dies sei eine enorme administrative und finanzielle Erleichterung für Nutzer drahtloser Produktionsmittel wie Funkmikrofone.
"Für diese Neuregelung haben sich Sennheiser und Anwendergruppen wie SOS - Save Our Spectrum seit knapp zwei Jahren stark gemacht. Viele Gespräche wurden geführt, um andere Nutzergruppen und Politiker zu überzeugen - nun hat es mit dem Bürokratieabbau geklappt" erklärte Andreas Wilzeck, Head of Spectrum & Innovation bei Sennheiser. "Die anlagenbezogene Gebühr für eine Mikrofonanlage fällt nun ersatzlos weg. Das ist gerade in diesen schwierigen Zeiten für die Branche ein wichtiges Signal." Die Allgemeinzuteilung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet.
Allerdings nütze die Kostenfreiheit nichts, wenn keine Frequenzen mehr vorhanden seien. "Deshalb muss Bundesminister Andreas Scheuer beim zweiten Mobilfunkgipfel am 26. April auch bekräftigen, dass die UHF-Frequenzen, wie bisher immer versprochen, mindestens bis 31. Dezember 2030 im bisherigen Rahmen für Rundfunk und Kreativwirtschaft erhalten bleiben", sagte Zenthöfer. Die Kreativ-, Veranstaltungs- und Messewirtschaft in Deutschland benötige nun dringend Frequenzsicherheit - ebenso der Rundfunk, dessen terrestrische Verbreitung gerade in Zeiten der Pandemie unverzichtbar sei und von vielen Menschen genutzt werde.
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Danke für die Info. Ich kannte bisher nur den Bandbreitenbreich im Funkumfeld (12,5kHz...