Überwachungsgesamtrechnung: "Weiter im Überwachungsnebel waten"
Mehrere Fachleute wurden am Montag im Bundestagsausschuss für Inneres und Heimat gehört. Beantragte hatte die Sitzung zum Thema "Überwachungsgesamtrechnung statt weiterer Einschränkungen der Bürgerrechte" die FDP. Dabei ging es neben einer immer weiter ausufernden Überwachung und wie diese zu fassen sei, auch um ein Sicherheitsgesetz-Moratorium.
Der Begriff Überwachungsgesamtrechnung entstamme der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes, betonte Benjamin Bremert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Dieses habe mit Blick auf die stetig neuen Sicherheits- und Überwachungsgesetze eine rote Linie ziehen wollen: Ab einem gewissen Punkt dürfe die Überwachung nicht weiter ausgebaut werden.
So seien allein seit den Terroranschlägen des 11. September 2001 121 Überwachungsgesetze auf den Weg gebracht worden, betonte der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber bei der Anhörung(öffnet im neuen Fenster) . Doch auch schon davor habe es etliche Verschärfungen gegeben. Obendrein würde das Bundesverfassungsgericht immer häufiger anmahnen, dass Vorschriften enger gefasst werden müssten, weil die Grundrechte der Bürger zu stark eingeschränkt würden. Es brauche eine Gesetzgebungspraxis, die sich nicht nur mit der jeweiligen Einzelbefugnis beschäftige, sondern auch die gesamte Überwachung in den Blick nehme.
Doch wie und ob sich alle Überwachungsmaßnahmen ermitteln und in einer Gesamtrechnung zusammentragen lassen, war unter den Fachleuten umstritten. Markus Löffelmann von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung sprach von einem "dicken Brett" , das hier gebohrt werden müsse. Derzeit gebe es nur eine vage Idee. Auch andere bemängelten die Komplexität des Vorhabens und die bisher unklare Operationalisierung.
Überwachungsbarometer könnte Überwachung abbilden
Mit dem Überwachungsbarometer stellte Ralf Poscher vom Freiburger Max-Planck-Institut ein Konzept vor, an dem das Institut derzeit arbeitet. Dieses baut auf Vorhandenem auf: So müssten die Strafverfolgungsbehörden bereits jetzt Zahlen zur Telekommunikationsüberwachung an das Bundesamt für Justiz melden.
Dies könnte auf alle Überwachungsmaßnahmen ausgeweitet werden und anschließend zu einem Gesamtwert aggregiert und in einem Barometer dargestellt werden. Es sei aber auch möglich, die Maßnahmen detailliert auszuwerten, sogar von extern, vorausgesetzt, es gibt offene Schnittstellen.
So ließen sich die Anwendung einer Überwachungsmaßnahme in verschiedenen Ländern vergleichen und überprüfen: Sind die getroffenen Regelungen zu offen und werden zu massiv genutzt? Sind die Hürden zu hoch, dass sie kaum genutzt werden? Wurde die Nutzung immer weiter ausgeweitet oder auf eine Generalklausel gestützt? Auf dieser Basis ließe sich die Überwachung letztlich sinnvoll anpassen und es könnten evidenzbasierte Entscheidungen getroffen werden. "Man kann aber auch nichts tun und weiter im Überwachungsnebel waten," sagte Poscher.
Eine Überwachungsgesamtrechnung könne zudem ergeben, dass manche Regelungen nicht sinnvoll sind und wenig genutzt werden, erklärte Löffelmann. Solche Gesetze könnten dann auch wieder abgeschafft werden. Doch hat der Bundestag nicht ohnehin schon genug Informationen zur Verfügung oder zeigen die vielen verfassungswidrigen Gesetze, dass es dringend mehr Fakten und ein Moratorium für Überwachungsgesetze braucht?
Weiß der Bundestag genug über die Überwachungsmaßnahmen?
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor warf hingegen die Frage auf, ob es mit den bereits existierenden Berichtspflichten, Evaluierungsklauseln und dem Fragerecht des Bundestages nicht bereits genügend Kontrollinstrumente gebe.
Dem widersprach die Linken-Bundestagsabgeordnete Martina Renner und verwies darauf, was sie bei parlamentarischen Anfragen "erdulden" müsse. Statt einer Antwort werde häufig darauf verwiesen, dass entsprechende Zahlen nicht erfasst würden, den nachrichtendienstlichen Bereich tangierten oder eine Antwort schlicht zu aufwendig sei. "Dem Parlament fehlen hier entscheidende Daten für die Folgeabschätzung von Überwachungsgesetzen," sagte Renner.
"Wir verfügen quantitativ und qualitativ nicht über die ausreichenden Informationen für eine gute Sicherheitsgesetzgebung," betonte der Abgeordnete Konstantin Kuhle (FDP). Die Rechtslage sei unübersichtlich, was auch die fehlerhaften Meldungen zur Quellen-TKÜ zeigten, bei der die Staatsanwaltschaften die Befugnis verwechselt hätten.
Es sei frustrierend für den Gesetzgeber, dass er nach mehrmaligem Scheitern in Karlsruhe einfach nur noch Rechtsprechung abpinsele, sagte Kuhle. Es könne daher nicht ernsthaft Zweifel darüber bestehen, dass es an einer Gesamtübersicht fehle.
Sicherheitsgesetz-Moratorium gefährlich gut?
Markus Möstl von der Universität Bayreuth bezeichnete die Überwachungsgesamtrechnung hingegen als "rechtlich nicht handhabbar und politisch nicht nutzbar" . Zudem kritisierte er den Vorschlag eines Sicherheitsgesetz-Moratoriums bis eine Überwachungsgesamtrechnung realisiert sei. Ein solches führe zu einer Schutzpflichtverletzung staatlicher Organe infolge einer selbst auferlegten Untätigkeit, wenn es zu einer Gefährdungslage komme, bei der zusätzliche Maßnahmen erforderlich seien.
Dem widersprach Kelber entschieden: Es gehe bei dem Sicherheitsgesetz-Moratorium darum, bestehende Befugnisse nicht weiter auszuweiten. Statt vorschnellen Rufen nach neuen Gesetzen, wenn ein Ereignis große Aufmerksamkeit erregt habe, sei zuerst eine Bestandsaufnahme notwendig. Insbesondere seien Maßnahmen abzulehnen, die in die Grundrechte eingriffen, ohne wirklich die Sicherheitslage zu verbessern. Gebe es aber tatsächlich neue Bedrohungen, müsse natürlich auf diese reagiert werden.
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