Weiß der Bundestag genug über die Überwachungsmaßnahmen?
Der CDU-Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor warf hingegen die Frage auf, ob es mit den bereits existierenden Berichtspflichten, Evaluierungsklauseln und dem Fragerecht des Bundestages nicht bereits genügend Kontrollinstrumente gebe.
Dem widersprach die Linken-Bundestagsabgeordnete Martina Renner und verwies darauf, was sie bei parlamentarischen Anfragen "erdulden" müsse. Statt einer Antwort werde häufig darauf verwiesen, dass entsprechende Zahlen nicht erfasst würden, den nachrichtendienstlichen Bereich tangierten oder eine Antwort schlicht zu aufwendig sei. "Dem Parlament fehlen hier entscheidende Daten für die Folgeabschätzung von Überwachungsgesetzen", sagte Renner.
"Wir verfügen quantitativ und qualitativ nicht über die ausreichenden Informationen für eine gute Sicherheitsgesetzgebung", betonte der Abgeordnete Konstantin Kuhle (FDP). Die Rechtslage sei unübersichtlich, was auch die fehlerhaften Meldungen zur Quellen-TKÜ zeigten, bei der die Staatsanwaltschaften die Befugnis verwechselt hätten.
Es sei frustrierend für den Gesetzgeber, dass er nach mehrmaligem Scheitern in Karlsruhe einfach nur noch Rechtsprechung abpinsele, sagte Kuhle. Es könne daher nicht ernsthaft Zweifel darüber bestehen, dass es an einer Gesamtübersicht fehle.
Sicherheitsgesetz-Moratorium gefährlich gut?
Markus Möstl von der Universität Bayreuth bezeichnete die Überwachungsgesamtrechnung hingegen als "rechtlich nicht handhabbar und politisch nicht nutzbar". Zudem kritisierte er den Vorschlag eines Sicherheitsgesetz-Moratoriums bis eine Überwachungsgesamtrechnung realisiert sei. Ein solches führe zu einer Schutzpflichtverletzung staatlicher Organe infolge einer selbst auferlegten Untätigkeit, wenn es zu einer Gefährdungslage komme, bei der zusätzliche Maßnahmen erforderlich seien.
Dem widersprach Kelber entschieden: Es gehe bei dem Sicherheitsgesetz-Moratorium darum, bestehende Befugnisse nicht weiter auszuweiten. Statt vorschnellen Rufen nach neuen Gesetzen, wenn ein Ereignis große Aufmerksamkeit erregt habe, sei zuerst eine Bestandsaufnahme notwendig. Insbesondere seien Maßnahmen abzulehnen, die in die Grundrechte eingriffen, ohne wirklich die Sicherheitslage zu verbessern. Gebe es aber tatsächlich neue Bedrohungen, müsse natürlich auf diese reagiert werden.
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Überwachungsgesamtrechnung: "Weiter im Überwachungsnebel waten" |
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