Überwachung: Vorerst kein Staatstrojaner für die Bundespolizei
Der Bundesrat hat einer Reform des Bundespolizeigesetzes nicht zugestimmt. Einem Staatstrojaner-Einsatz durch die Geheimdienste stimmte er hingegen zu.

Der Bundesrat hat der Reform des Bundespolizeigesetzes und damit einem möglichen Staatstrojaner-Einsatz durch die Behörde nicht zugestimmt. In der Abstimmung wurde die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmern verfehlt.
Allerdings stimmte das Länderparlament dem Staatstrojaner-Einsatz durch die deutschen Geheimdienste zu. Beide Gesetze wurden erst vor zwei Wochen im Bundestag beschlossen.
Mit dem Gesetz sollte der Bundespolizei die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) erlaubt werden. Mit dieser wird der Einsatz eines Staatstrojaners gestattet, aber rechtlich auf das Abfangen der Telekommunikation auf dem Endgerät beschränkt. So sollen vornehmlich verschlüsselte Telefonate oder Messengernachrichten vor der Verschlüsselung beziehungsweise nach der Entschlüsselung erfasst werden.
Der Einsatz soll sich nicht nur gegen eine Person richten können, die einer konkreten Straftat verdächtigt wird. Vielmehr ist er auch dann möglich, "wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie innerhalb eines übersehbaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise eine Straftat begehen wird".
Das Gesetz hatte für massive Kritik gesorgt. So hatte Berlin im Bundesrat einen Antrag gestellt, das Vorhaben in den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat zu verweisen.
Begründet wurde dies mit "erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken" an der Quellen-TKÜ. Über den Antrag wurde jedoch nicht abgestimmt, da der Bundesrat das Gesetz schon generell abgelehnt hatte.
Geheimdienste dürfen zukünftig Trojaner einsetzen
Die deutschen Geheimdienste vom Verfassungsschutz über den Bundesnachrichtendienst (BND) bis hin zum Militärischen Abschirmdienst (MAD) dürfen Staatstrojaner jedoch in Zukunft anwenden. Dem Gesetz zur "Anpassung des Verfassungsschutzrechts" stimmte der Bundesrat zu.
Dabei sollen die Provider den Geheimdiensten zudem helfen. Sie werden verpflichtet, den Behörden Zugang zu ihren Einrichtungen zu gewähren und ihnen das Aufstellen von Geräten zu erlauben, die per Machine-in-the-Middle-Angriff das Einschleusen von Abhörprogrammen ermöglichen sollen. Auch dazu nötige Informationen müssen weitergegeben werden.
Die Behörden sollen nicht nur die laufende Kommunikation der Verdächtigen mitschneiden, sondern "ab dem Zeitpunkt der Anordnung gespeicherte Inhalte und Umstände der Kommunikation" überwachen und aufzeichnen dürfen. Dies wird euphemistisch als Quellen-TKÜ-Plus bezeichnet, ist aber de facto eine Onlinedurchsuchung light.
Sehenden Auges in die Verfassungswidrigkeit
Den Gesetzentwurf zu der Ausweitung der Überwachungsbefugnisse der Geheimdienste hatten mehrere Verfassungsrechtler in einer Expertenanhörung im Mai im Bundestag annähernd einhellig als verfassungswidrig eingeschätzt. Selbst der frühere Bundesverwaltungsrichter Kurt Graulich, der in der NSA-Affäre die Arbeit der Geheimdienste durchaus verteidigt hatte, kam zu dem Schluss: "Dieses Gesetz sollte nicht kommen."
Dennoch hat vor zwei Wochen der Bundestag und nun der Bundesrat dieses potenziell verfassungswidrige Gesetz beschlossen, ohne die Warnungen der Verfassungsrechtler ernst zu nehmen. Auch außerhalb der Anhörung erntete das Gesetz reichlich Kritik: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sieht in den nun beschlossenen Befugnissen eine Gefahr für die Demokratie.
"Die Quellen-TKÜ sollte ursprünglich nur bei schweren Straftaten durch das BKA eingesetzt werden. Dann wurden die Hürden immer niedriger gesetzt", mahnte Linus Neumann, Sprecher des Chaos Computer Clubs, bereits im Juni vergangenen Jahres. "In diesen ohnehin schon kritischen Fällen gibt es aber immerhin noch eine richterliche und öffentliche Kontrolle bei der Verhandlung. Auch das fällt nun weg: Der deutsche Inlandsgeheimdienst soll hacken dürfen, wen er will."
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Ich glaube ja eher, dass das Internet abgelöst wird und das jetztige Internet nur noch...
"Dennoch hat vor zwei Wochen der Bundestag und nun der Bundesrat dieses potenziell...