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Überwachung: US-Firmen wollen Nutzer bei Behördenzugriffen warnen

IT-Firmen aus den USA wollen ihre Nutzungsbedingungen ändern und Nutzer bei Behördenzugriffen warnen, um deren Vertrauen zurückzugewinnen. Doch Anfragen von US-Geheimdiensten und dem FBI bleiben für die Nutzer weiter geheim.
/ Achim Sawall
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Googles Rechenzentrum in The Dalles, Oregon (Bild: Google)
Googles Rechenzentrum in The Dalles, Oregon Bild: Google

IT-Unternehmen wie Apple, Microsoft, Facebook und Google wollen häufiger die Nutzer informieren, wenn deren E-Mail- oder Nutzerdaten von den US-Behörden angefordert werden. Eine Apple-Sprecherin kündigte der Washington Post(öffnet im neuen Fenster) für die nächsten Wochen entsprechende Änderungen der Nutzungsbedingungen an. Anfragen von US-Geheimdiensten und dem FBI dürfen aber weiter nicht mitgeteilt werden, so dass sich praktisch nicht viel ändert.

Das US-Justizministerium kritisierte, auch bei Polizei-Nachfragen könne das Benachrichtigen betroffener Nutzer den Ermittlungen schaden oder Zeugen in Gefahr bringen, sagte Sprecher Peter Carr.

Google hat seine Praxis zu Benachrichtigungen bereits geändert und passte in dieser Woche seine Nutzungsbedingungen an. Die Anwälte von Apple, Facebook und Microsoft arbeiteten an den Änderungen der Nutzungsbedingungen.

Mobilfunkbetreiber wie AT&T und Verizon informieren ihre Kunden nicht über solche Anfragen.

Im Januar 2014 wurde angekündigt, dass US-Unternehmen die ungefähre Anzahl der Anfragen nach Nutzerdaten offenlegen dürfen, die Behörden an sie gestellt haben. Dies hatte Präsident Barack Obama in seiner Rede zu kleinen Umstrukturierungen bei der NSA angekündigt.

Bereits im August 2013 hatten Google und Microsoft gegen die bisherige Praxis geklagt: Die Unternehmen mussten zwar auf nicht öffentlich gemachte Anordnungen reagieren, durften aber nicht einmal sagen, dass sie solche erhalten hatten, und auch nicht, in welchem Umfang. Dabei geht es nicht nur um die vom FBI verschickten sogenannten "National Security Letters" (NSL) zur allgemeinen Strafverfolgung, sondern auch um Anweisungen des Fisa-Gerichts.


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