Überwachung: Regierung will Staatstrojaner für die Geheimdienste
Die deutschen Geheimdienste sollen zukünftig Smartphones und Computer hacken dürfen, um Nachrichten und Anrufe abzuhören.

Monatelang hat die Regierung über den Einsatz von Staatstrojanern durch die Geheimdienste gestritten. Nun haben sich Kanzlerin Angela Merkel, Innenminister Horst Seehofer und Vizekanzler Olaf Scholz laut einem Bericht des Spiegel geeinigt: Die deutschen Geheimdienste Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischer Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sollen zukünftig Staatstrojaner auf Smartphones und Computern installieren dürfen, um Anrufe und Nachrichten aus Messengern wie Whatsapp mitzuschneiden.
Diese sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) beschränkt den Trojanereinsatz zwar rechtlich auf das Abfangen der Telekommunikation auf dem Endgerät. Damit sollen vornehmlich verschlüsselte Telefonate oder Messengernachrichten vor der Verschlüsselung beziehungsweise nach der Entschlüsselung erfasst werden.
Technisch unterscheidet sich dies jedoch kaum von einer Onlinedurchsuchung, bei welcher der volle Zugriff auf die auf dem Gerät gespeicherten Daten erlaubt wird. Bei beidem kommt ein Staatstrojaner zum Einsatz, über den Zugriff auf die Geräte der Betroffenen erlangt werden soll. Der Trojaner kann über Sicherheitslücken oder durch direkten Zugriff auf die Geräte installiert werden.
Sicherheitslücken horten ist gefährlich
Das schafft zusätzliche Sicherheitsprobleme, da die Geheimdienste oder andere Sicherheitsbehörden ein Interesse daran haben, entdeckte Sicherheitslücken offen zu lassen. Wie gefährlich ein solches Horten von Sicherheitslücken ist, zeigten die Sicherheitslücken Eternalblue und Doublepulsar aus dem Bestand der NSA. Diese bildeten 2017 die Grundlage für das Wanna-Cry-Desaster, dem etliche Firmen zum Opfer fielen.
"Die Quellen-TKÜ sollte ursprünglich nur bei schweren Straftaten durch das BKA eingesetzt werden. Dann wurden die Hürden immer niedriger gesetzt", mahnte Linus Neumann, Sprecher des Chaos Computer Clubs, bereits im Juni. "In diesen ohnehin schon kritischen Fällen gibt es aber immerhin noch eine richterliche und öffentliche Kontrolle bei der Verhandlung. Auch das fällt nun weg: Der deutsche Inlandsgeheimdienst soll hacken dürfen, wen er will."
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Ähh... Nein? Entweder verstehe ich nicht was du meinst oder die Behauptung ist so...
Es geht ja darum, eben nicht vor Ort sein zu müssen ... Ich finde es peinlich, dass...
Als noch mit Briefen und Telefon kommuniziert wurde, nahm der Staat auch darauf Zugriff...
Ich denke auch, dass das gegen die Grundrechte verstößt. Trotzdem schade, dass sie bis...