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Überwachung: Regierung hält "Full take" für legitim

Die Bundesregierung hat auf einen umfangreichen Fragenkatalog zur NSA-Affäre geantwortet. Darin hält sie eine komplette Erfassung von Kommunikation für rechtens. In der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums gab es dagegen kaum Neues.
/ Friedhelm Greis , Nico Ernst
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BND-Abhöranlage in Bad Aibling (Bild: Christof Stache/AFP/Getty Images)
BND-Abhöranlage in Bad Aibling Bild: Christof Stache/AFP/Getty Images

Die Bundesregierung hat den Einsatz des NSA-Überwachungsprogramms XKeyscore durch die deutschen Geheimdienste umfassend bestätigt. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion zur NSA-Affäre(öffnet im neuen Fenster) heißt es, dass der Bundesnachrichtendienst das Programm nicht nur in der Abhöranlage in Bad Aibling nutze, sondern seit Februar 2013 auch in zwei weiteren Außenstellen teste (Frage 67). Dies hatte der BND bislang nicht erwähnt. Zudem hält die Regierung in dem 50-seitigen Schreiben eine vollständige Erfassung der Kommunikation ("Full take") mit XKeyscore "in den Grenzen des Artikel 10-Gesetzes" für rechtlich zulässig (Frage 80).

Die Beschränkungen des sogenannten G10-Gesetzes(öffnet im neuen Fenster) gelten allerdings "nicht für Telekommunikationsanschlüsse im Ausland, sofern ausgeschlossen werden kann, dass Anschlüsse, deren Inhaber oder regelmäßige Nutzer deutsche Staatsangehörige sind, gezielt erfasst werden" , heißt es in Paragraf 5 des Gesetzes. Ein Sprecher der Bundesregierung bestätigte in der Tageszeitung (taz)(öffnet im neuen Fenster) diese Auffassung: "Sachverhalte, denen Anknüpfungspunkte zur Bundesrepublik fehlen, da insbesondere keine deutschen Staatsangehörigen betroffen sind, fallen nach Auffassung der Bundesregierung nicht in den Geltungsbereich des Art. 10 des Grundgesetzes." Den US-amerikanischen und britischen Geheimdiensten wird vorgeworfen, mit den Programmen XKeyscore und Tempora einen "Full take" des Internettraffics vornehmen zu können. Netzpolitiker warnen seit Wochen davor , dass diese Praxis einen Ringtausch an Daten ermöglichen kann.

Die SPD-Fraktion hatte den Katalog mit 115 Fragen(öffnet im neuen Fenster) am 26. Juli 2013 eingereicht. Die Regierung hat 27 Antworten als geheim eingestuft(öffnet im neuen Fenster) . In vielen Antworten wird zudem auf Dokumente verwiesen, die in der Geheimschutzstelle des Bundestags hinterlegt sind. Als geheim wird somit auch die Antwort auf die Frage bewertet, in welchem Umfang deutsche und US-amerikanische Dienste sich gegenseitig Daten zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für die angeblich 500 Millionen Datensätze, die der BND alleine im Dezember 2012 an die National Security Agency (NSA) übermittelt haben soll. Allerdings hat die NSA laut Bundesregierung bestätigt, dass es sich bei den in den Medien genannten Nachrichtenquellen SIGAD US-987-LA und -LB um Bad Aibling sowie die Fernmeldeaufklärung in Afghanistan handele (Frage 12).

Auch das Innenministerium kann keine Antwort auf die Frage geben, was mit den Daten deutscher Bürger passiert, die möglicherweise in den USA oder Großbritannien abgegriffen werden. Über Prism und Tempora liegen demnach keine für die Öffentlichkeit bestimmten Informationen vor, die über die Medienberichte hinausgehen (Frage 4). Zudem verweist die Regierung darauf, dass auch "bei innerdeutscher Kommunikation ein Zugriff auf Netze bzw. Server im Ausland, über die die Übertragung erfolgt, nicht ausgeschlossen werden kann" .

SPD: Vorwürfe nicht vom Tisch

Für die Opposition ist die NSA-Affäre daher längst nicht abgeschlossen. "Die meisten Vorwürfe sind nicht vom Tisch" , sagte der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), Thomas Oppermann (SPD), vor einer Sitzung der Geheimdienstkontrolleure am 19. August 2013 in Berlin. Man müsse erst wissen, wie Prism genau funktioniere, bevor es zu einem No-Spy-Abkommen mit den USA kommen sollte. Dazu müssten die USA wohl erst ihre geheim eingestuften Dokumente freigeben. "Ein konkreter Zeitrahmen ist seitens der USA nicht genannt worden" , schreibt das Ministerium (Frage 5). Ein Fraktionssprecher sagte auf Anfrage, dass die Regierung zudem noch nicht alle Dokumente vorgelegt habe, die zugänglich gemacht werden sollten.

Unklar ist auch, ob sich die deutschen Gerichte mit der NSA-Affäre beschäftigen werden. Dem Generalbundesanwalt lägen inzwischen rund 100 Strafanzeigen vor, die aufgrund der Medienberichte gestellt worden seien (Frage 89). Die Regierung weiß nach eigenen Angaben nichts davon, dass die NSA in Deutschland eigene Überwachungsstationen besitzt (Frage 31). Sollte die Ausspähung vom Ausland aus erfolgt sein, erscheint eine Strafverfolgung hingegen schwierig. "Dafür müsste die Tat aber auch am Tatort mit Strafe bedroht sein" , schreibt das Ministerium (Frage 90). Im Falle der NSA-Aktivitäten dürfte das wohl ausgeschlossen sein.

Nachtrag vom 19. August 2013, 17:10 Uhr

Die Stellungnahmen der Teilnehmer an der Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums ergaben nach der Zusammenkunft das gleiche Bild wie in der vergangenen Woche : Die Regierung hält die Affäre für aufgeklärt, die Opposition nicht. So wies unter anderem Christian Ströbele (B90/Grüne) darauf hin: "Die Bundesregierung und die Koalition mogeln etwas", wenn sie sich nur auf die Übermittlung von Daten durch den BND an die NSA bezögen. Zum direkten Abgreifen des Internetverkehrs, etwa durch das britische Programm Tempora, sage die Regierung aber nichts, meinte Ströbele – weil sie dazu aus Großbritannien und den USA keine Informationen bekomme. Dazu gebe es bis heute kein belegtes Dementi. Der Antrag der SPD auf Berufung eines Sachverständigen zu dieser Frage war in der Sitzung des Gremiums abgelehnt worden.

Kanzleramtsminister Ronald Pofalla (CDU), der nach Ströbele vor Journalisten sprach, bezog sich auch nur auf die Übermittlung von Daten durch den BND an die NSA. Der Geheimdienstkoordinator sagte(öffnet im neuen Fenster) : "Die der NSA übermittelten Daten stammen ausschließlich aus der Auslandserklärung des BND in Bad Aibling und in Afghanistan." Dies habe die NSA in einem Schreiben vom 16. August 2013 erneut bestätigt. Das Schriftstück will Pofalla den Gremiumsmitgliedern zugänglich machen, aber nur über die Geheimschutzstelle des Bundestages, veröffentlicht werden soll das Schreiben nicht. Für weitere Aufklärung sollen laut Pofalla Arbeitsgruppen dienen, in denen der BND sowohl mit der NSA als auch mit dem britischen Geheimdienst zusammenarbeitet. Diese hätten sich in den vergangenen Wochen bereits getroffen.

Noch vor dieser Einlassung Pofallas hatte Ströbele gesagt, dass er eine weitere Sondersitzung des Kontrollgremiums für erforderlich halte. Diese solle noch vor der Bundestagswahl stattfinden, Ströbele hält dafür einen Termin Anfang September für wahrscheinlich.

Für weitere Hintergründe zur NSA-Affäre aktualisiert Golem.de fortlaufend diese beiden Artikel:

Chronologie der Enthüllungen

Glossar zur NSA-Affäre


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