Überwachung: Polizei speichert 5,8 Millionen Gesichtserkennungsbilder
Auf rund 5,8 Millionen Gesichtsbilder können die Polizeibehörden der Länder, die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt (BKA) und der Zoll zugreifen. Diese werden im zentralen polizeilichen Informationsverbund (INPOL-Z) vorgehalten. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ) des Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko (Linke) hervor. Bereits seit 1998 nutze das BKA eine Software zur Gesichtserkennung, ein Anbieterwechsel werde jedoch derzeit evaluiert, heißt es in der Antwort.
Die Zahl der Gesichtsbilder ist in dreieinhalb Jahren um rund eine Million Fotos gestiegen. Im Mai 2016 waren erst rund 4,86 Millionen Lichtbilder von 3,34 Millionen Menschen eingestellt. Weitere 3.124 Bilder werden bei der für politisch motivierte Kriminalität und Spionage zuständigen Abteilung des BKA "recherchefähig gespeichert" . Zu einer Person können mehrere Bilder gespeichert werden.
Gesichtserkennungssystem des BKA wird häufig genutzt
Im ersten Halbjahr 2019 sei das Gesichtserkennungssystem (GES) des BKA insgesamt 23.915 angefragt worden, erklärt die Bundesregierung. "Eine Aussage über die Anzahl der identifizierten Personen kann nicht getroffen werden, da diese Zahlen technisch nicht vorgehalten werden." Die Bundespolizei habe im gleichen Zeitraum 1.200 Recherchen mit dem Gesichtserkennungssystem des BKA durchgeführt und dabei 219 Personen identifiziert.
In Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für graphische Datenverarbeitung (IGD) führte das BKA einen "leistungstechnischen Vergleich" der Gesichtserkennungssysteme auf dem Markt durch. Das Ziel der Untersuchung sei es, herauszufinden, ob die seit 1998 eingesetzte Gesichtserkennungssoftware der Firma Cognitec noch den Anforderungen entspreche, heißt es in der Antwort.
Hunko möchte wissen(öffnet im neuen Fenster) , seit wann die Gesichtserkennungssoftware wirklich eingesetzt wird: "In früheren Anfragen wurde uns dazu das Jahr 2008 genannt, jetzt ist die Rede von 1998." Zudem sei der Quellcode der Software das Betriebsgeheimnis des jeweiligen Herstellers, erklärt Hunko. Wie die Software funktioniere, könne daher nicht nachvollzogen werden. "Die Offenlegung des Quellcodes muss Bedingung sein, dass Behörden eine solche Software überhaupt nutzen dürfen" , sagte Hunko.
Vorerst keine automatisierte Gesichtserkennung auf Bahnhöfen
Der Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte in einem Gesetzesentwurf den Einsatz von automatischer Gesichtserkennung an Bahnhöfen und Flughäfen vorgesehen . Von dem Vorhaben war er kürzlich jedoch wieder abgekommen : Er habe dazu noch Fragen, hatte er vergangene Woche erklärt. Deshalb ließ er einen Passus aus dem Bundespolizeigesetz wieder streichen.
Der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz hält Seehofers Rückzieher für ein taktisches Manöver: "Es steht der Verdacht im Raum, dass das Innenministerium mit dieser durchsichtigen Aktion von weiteren verfassungsrechtlich höchst fragwürdigen Vorhaben im Gesetz ablenken will." Dazu zähle etwa die Überwachung verschlüsselter Kommunikation .
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