Überwachung: Moskauer Gesichtserkennung auf Telegram angeboten
Gegen Geld und Bild lassen sich Personen mit dem staatlichen Gesichtserkennungssystem überwachen.

Die russische Datenschutzgruppe Roskomsvoboda hat mehrere Angebote auf der Messaging-Plattform Telegram entdeckt, die einen Zugang zum staatlichen Gesichtserkennungssystem in Moskau versprechen. Beispielsweise werden gegen Zahlung von 16.000 Rubel (175 Euro) und einem Foto der Person, die ausspioniert werden soll, die mittels Gesichtserkennung erfassten Aufenthaltsorte verkauft.
Um sicherzugehen, dass das Angebot authentisch ist, bezahlte die Aktivistin Anna Kuznetsova den Betrag und übermittelte ein Foto von sich selbst. Zwei Tage später erhielt die Rechtsanwaltsgehilfin eine detaillierte Liste aller Adressen in der russischen Hauptstadt, an denen sie im Laufe des letzten Monats von dem Gesichtserkennungssystem erfasst wurde. Neben den Zeiten und Adressen erhielt Kuznetsova 79 Schnappschüsse, die sie an den jeweiligen Orten zeigten.
Das Gesichtserkennungssystem der Moskauer Polizei erstreckt sich mit über 100.000 Überwachungskameras über die ganze Stadt. Unklar ist, wie die Person hinter dem Telegram-Angebot auf das System zugreifen kann. Nachdem der Vorfall öffentlich wurde, soll gegen zwei Beamte ermittelt werden.
Überwachung kann Wohnort oder Lebensgewohnheiten verraten
"Jeder Verrückte kann Ihnen damit nachstellen; Kriminelle können überprüfen, wann und wo Sie hingehen und Dinge aus Ihrer Wohnung stehlen oder Sie verletzen - alles kann passieren", sagte Ekaterina Abashina, eine Anwältin von Roskomsvoboda, der Thomas Reuters Foundation. Wiederkehrende Orte vermittelten ein klares Bild von Wohn- und Arbeitsort sowie den täglichen Gewohnheiten.
Die Aktivisten kritisieren, dass es keine Kontrolle oder klare Regelungen gegen Missbrauch des Gesichtserkennungssystems gebe. Bis solche eingeführt werden, solle das System ausgesetzt werden, fordern sie in einer Klage. Auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist eine Klage gegen das Gesichtserkennungssystem anhängig, da dieses zur Überwachung von Demonstrierenden bei einer Kundgebung eingesetzt wurde. Dies habe das Recht auf Privatsphäre und Versammlungsfreiheit verletzt, betonten die Klagenden.
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Wer etwas dagegen hat, wird verhaftet !