Überwachung: Lambrecht pocht weiter auf Passwortherausgabe
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat darauf gedrungen, das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität im Netz endlich zu verabschieden. Das sagte die Ministerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Dienstag(öffnet im neuen Fenster) . Das ursprüngliche Gesetz wurde bereits im Juni 2020 vom Bundestag verabschiedet .
Es kann aber erst in Kraft treten, wenn die nötigen Änderungen zur Nutzung von Bestandsdaten die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat finden – letzterer hat neue Zugriffsregeln vergangene Woche abgelehnt . "Wir müssen jetzt schnell im Vermittlungsausschuss zu einer Lösung kommen" , fordert die Justizministerin. Das Reparaturgesetz wurde jedoch in einer Expertenanhörung im Innenausschuss des Bundestages als ebenfalls potenziell verfassungswidrig kritisiert.
Doch trotz des nun öffentlichen Drängens zur Verabschiedung durch Lambrecht gibt es bisher noch keinen Vorschlag zur Neuregelung der Nutzung von Bestandsdaten. Zu den Bestandsdaten gehören neben Name und Adresse der Nutzer unter anderem auch Passwörter. Bereits vor mehr als einem Jahr hatte Lambrecht auf die Passwortherausgabe bestanden .
Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung könnten nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um dort eine Lösung zu finden, was aber noch nicht geschehen ist. Von der grundlegenden Forderung, Anbieter von Internetdiensten zur Herausgabe von Nutzerpasswörtern zu zwingen, ist Lambrecht bisher nicht abgewichen.
"Es ist erschütternd: Wer über Frauenhass berichtet, zieht noch mehr Frauenhass auf sich. Wer mit Fakten dazu beiträgt, dass wir die Pandemie besser bekämpfen können, wird mit Drohungen überzogen" , sagte Lambrecht. Das müsse ein Ende haben und Täter müssten konsequent von der Justiz verfolgt werden. "Morddrohungen sind keine Meinungsäußerungen, sondern Straftaten" , sagte Lambrecht weiter. Zuletzt hatte der SPD-Bundestagsabgeordnete Karl Lauterbach von Morddrohungen gegen seine Person berichtet(öffnet im neuen Fenster) .
Plattformen wie Facebook, Youtube und Twitter sollen dem Gesetz zufolge künftig Nutzerdaten wie IP-Adressen oder Portnummern an das Bundeskriminalamt (BKA) übermitteln, wenn rechtswidrige Beiträge entfernt oder gesperrt wurden. Auf Anfrage müssen Telemediendienste künftig Nutzungsdaten wie IP-Adressen dem BKA herausgeben. Das gilt unabhängig davon, ob sie die Auflagen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) erfüllen müssen.
Hintergrund der notwendigen Neuregelung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2020 . Die Karlsruher Richter hatten die bestehenden Regelungen für unzulässig erklärt, weil sie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Telekommunikationsgeheimnis der Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen verletzten.
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