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Überwachung: Klage wegen Weitergabe von Gesichtsbildern durch das BKA

Das BKA soll biometrische Gesichtsbilder für Forschungszwecke weitergeben haben – ohne Einwilligung der abgebildeten Personen.
/ Mike Faust
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Der Vorgang wurde bereits im Jahr 2021 bekannt. (Bild: Sean Gallup/Getty Images)
Der Vorgang wurde bereits im Jahr 2021 bekannt. Bild: Sean Gallup/Getty Images

Das Bundeskriminalamt (BKA) soll rechtswidrig biometrische Gesichtsbilder an das Fraunhofer Institut für Graphische Datenverarbeitung (IGD) weitergegeben haben. Wie der Chaos Computer Club (CCC) auf seiner Webseite erklärt(öffnet im neuen Fenster) , unterstützt der Club eine Klage des IT-Sicherheitsexperten Janik Besendorf gegen die Weitergabe.

Besendorf wirft dem BKA vor, biometrische Gesichtsbilder aus der Polizeidatenbank Inpol-Z zweckentfremdet und diese ohne Rechtsgrundlage an das IGD weitergeleitet zu haben, damit dieses Software-Tests durchführen kann.

Damit seien alle in der Inpol-Z-Datenbank erfassten Personen unwissentlich und ohne deren Einwilligung zum Gegenstand von Forschungen geworden, heißt es weiter. Ein Gesichtsfoto von Besendorf soll sich seit einer erkennungsdienstlichen Behandlung im Jahr 2018 ebenfalls in der Datenbank befinden.

BfDI äußerte bereits Bedenken

Der Vorgang wurde bereits im Jahr 2021 bekannt, nachdem der CCC-Sprecher Matthias Marx eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt hatte. Marx regte damals eine Prüfung der Rechtmäßigkeit beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) an.

Etwas mehr als zwei Jahre später soll die Behörde mitgeteilt haben, dass sie den Vorgang für bedenklich halte und dies auch an das BKA übermittelt habe. Deutsche Politiker fordern immer wieder die Einführung von Gesichtserkennung , obwohl Datenschutzbehörden stets starke Bedenken äußern .

Im August 2025 löste ein Vorschlag der Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine Debatte aus, als diese vor dem Saisonbeginn der Fußball-Bundesliga eine stärkere Überwachungstechnik in Fußballstadien forderte – darunter auch automatisierte Gesichtserkennungssoftware.


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