Überwachung: Heimliche GPS-Ortung ist nicht erlaubt

Den Partner heimlich per GPS beobachten lassen? Laut Bundesgerichtshof ist das nicht erlaubt. Ein Detektivbüro hatte Bewegungsprofile für seine Kunden aufgezeichnet. Das Urteil lässt sich auf die Überwachung mit Ortungsdiensten übertragen.

Artikel veröffentlicht am , Carola Sieling
Ein per GPS geortetes Fahrzeug in Paris
Ein per GPS geortetes Fahrzeug in Paris (Bild: Joel Saget/AFP/Getty Images)

Es ist strafbar, Menschen mit einem GPS-Empfänger an ihrem Fahrzeug zu überwachen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Urteil ist von weitreichender Bedeutung, denn es lässt sich auf die Überwachung mit Ortungsdiensten generell übertragen. Damit darf zum Beispiel auch eine App nicht ohne Wissen des Nutzers Ortungsdienste aktivieren.

Angeklagt worden war ein Detektivbüro, das die GPS-Technologie eingesetzt hatte, um Bewegungsprofile zu erstellen. Das Landgericht Mannheim verurteilte den Inhaber des Detektivbüros und einen seiner Mitarbeiter wegen "gemeinschaftlichen vorsätzlichen unbefugten Erhebens von Daten gegen Entgelt" zu einer Freiheitsstrafe von 18 beziehungsweise 8 Monaten.

Der BGH stellte im Rahmen der Revision fest, dass ein "stark überwiegendes, berechtigtes Interesse an der Datenerhebung" vorhanden sein müsse, um eine GPS-Überwachung zu rechtfertigen. Das gelte in Notwehr- oder ähnlichen Situationen. Selbst Ermittlungsbehörden dürfen nicht ohne besonderes Interesse Personen überwachen.

GPS-Tracking im Arbeitsleben

GPS-Technik wird auch im Berufsleben eingesetzt, wie zum Beispiel bei Logistik- und Sicherheitsunternehmen, oft ohne Wissen der Arbeitnehmer. Auch das ist laut dem Urteil des BGH strafbar.

Der aktuelle Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz sieht sogar eine Regelung vor, die sich mit dem Einsatz von Ortungssystemen im Arbeitsverhältnis beschäftigt. Danach soll die Erhebung von Beschäftigtendaten durch Ortungssysteme nur während der Arbeits- und Bereitschaftszeiten zur Sicherheit des Beschäftigten oder zur Koordinierung des Einsatzes des Beschäftigten zulässig sein.

Diese Regelung stellt die schon heute geltenden Anforderungen an eine GPS-Überwachung klar. Aufgrund der jahrelang andauernden Debatte in Bezug auf die Entwürfe zum Beschäftigtendatenschutzrecht insgesamt ist jedoch fraglich, ob dieser Entwurf in Kraft treten wird.

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KyrellTager 26. Aug 2016

Hallo, ich habe mir auch mal überlegt einen gps sender fürs auto zu holen aber wurde...

Carola Sieling 09. Jun 2013

Richtig ist, dass nicht jeder Verstoß gegen das Datenschutzrecht strafbar ist, in der...

AngusD 09. Jun 2013

Das ist eine sehr gute Frage. Wenn der Privatdetektiv oder Freund eine Kamera auf das...

9life-Moderator 08. Jun 2013

Diese ganzen "Jamba-Spion-apps" funktionieren nur, wenn man diese auf dem Ziel-Telefon...



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