Überwachung: Großbritannien sucht die Supervorratsdatenspeicherung

Die britische Regierung will Internetprovider angeblich verpflichten, für ein Jahr zu speichern, wer wann welche Website besucht und nach welchen Begriffen googelt.

Artikel veröffentlicht am , Patrick Beuth/Zeit Online
Theresa May möchte neue Überwachungsbefugnisse für die britischen Behörden schaffen.
Theresa May möchte neue Überwachungsbefugnisse für die britischen Behörden schaffen. (Bild: Christopher Furlong/Getty Images)

Die britische Innenministerin Theresa May ist hartnäckig. Man könnte auch sagen: dreist.

Im Sommer 2014 hatte ihre Regierung das in mehrerlei Hinsicht problematische Überwachungsgesetz Dripa (Data Retention and Investigatory Powers Act) im Eilverfahren durchs Parlament gebracht. Es war ein Notstandsgesetz in Friedenszeiten, aber es hatte eine Art Ablaufdatum, weshalb May frühzeitig ein Nachfolgegesetz ankündigte. Dieses von Kritikern Snooper's Charter (Schnüfflergesetz) genannte Vorhaben ging den Liberaldemokraten, damals noch Koalitionspartner der konservativen Tories, zu weit - sie blockierten es. Im Juli 2015 erklärte der High Court zudem Dripa für ungültig, weil es nicht mit der EU-Menschenrechtskonvention vereinbar war.

Am kommenden Mittwoch will die Hardlinerin May nun einen neuen Entwurf vorlegen, wie der britische Telegraph und der Guardian berichten. Und der soll in Teilen noch weiter gehen als Dripa und das Schnüfflergesetz.

Verbindungsdaten plus Kommunikationsinhalt

Schon Dripa enthielt Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung, die erkennbar über das hinausgingen, was der EuGH zuvor für vertretbar erklärt hatte. Dazu kamen eine Passage, mit der auch ausländische Unternehmen unter Strafandrohung verpflichtet werden konnten, ihre Kunden abzuhören, sowie eine Vermischung von Polizei- und Geheimdienstarbeit.

Die Vorratsdatenspeicherung, also die anlasslose Aufbewahrung insbesondere von Telefonverbindungs- und Standortdaten aller Bürger, wird auch im neuen Gesetz wieder auftauchen. Den Zeitungsberichten zufolge sollen Internetprovider zusätzlich verpflichtet werden, für zwölf Monate zu speichern,

  • wer wann welche Website aufruft (aber nicht die Unterseiten),
  • wer welche Suchbegriffe verwendet,
  • wer wann welche App benutzt,
  • wer wem was in E-Mails oder Chats schreibt.

Aus der reinen Metadatenspeicherung wird damit auch eine Speicherung von Kommunikationsinhalten, egal ob jemand verdächtig ist oder nicht.

Laut Telegraph werden 38 verschiedene Behörden auf die Daten zugreifen können, darunter auch Steuerbehörden - vorausgesetzt, ein Minister hat die Überwachung angeordnet und ein Richter ihr zugestimmt. Ein neuer Investigatory Powers Commissioner, also ein Geheimdienstkontrolleur, soll sicherstellen, dass es keinen Missbrauch der Daten gibt.

Chancen im Parlament sind unklar

Ob und unter welchen Umständen der Entwurf eine Chance hat, von Ober- und Unterhaus angenommen zu werden, ist noch unklar. Laut Telegraph müsse May zumindest dafür sorgen, dass ein Richter nicht einfach nur eine Anweisung eines Ministers absegnen muss. Andernfalls sei ihr Entwurf wohl nicht mehrheitsfähig.

Absehbar hingegen ist etwas anderes: Sollte das Gesetz kommen, ist es wohl nur eine Frage der Zeit, bis die ersten deutschen Politiker eine Ausweitung der hiesigen Vorratsdatenspeicherung auf Kommunikationsinhalte fordern werden. Angesichts dessen scheint es fast schon beruhigend, dass der britische Gesetzentwurf nicht auch noch einen Passus über die Beschränkung von Verschlüsselung enthalten wird. So etwas hatte Premierminister Cameron zuvor noch ins Spiel gebracht.

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neocron 04. Nov 2015

warum sollte es denn nicht funktionieren? es funktioniert nach den Spezifikationen, die...

bofhl 03. Nov 2015

Dafür gibts einfache Abhilfe - es braucht nur die entsprechende Lizenz korrekt...

frostbitten king 03. Nov 2015

Ach komm lass mir meine Assoziationen. Ausserdem haben Forscher das Theorem mittlerweile...

Anonymer Nutzer 03. Nov 2015

Zum Thema Mainstream-Bewegungsprofile gibt es hier ganz tolle Folien. https://www...



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