Vorratsdatenspeicherung: Gesetz in Kraft - Speicherung noch nicht
Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist heute, einen Tag nach der Unterschrift durch Bundespräsident Joachim Gauck und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten. Die Datenspeicherung wird jedoch erst in rund 18 Monaten beginnen, falls sie nicht vorher durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestoppt wird.
Mit der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt hat das Gesetz jetzt die letzte Hürde genommen. Nun ist die Bundesnetzagentur am Zug, um in den kommenden zwölf Monaten die gesetzlichen Vorgaben in detaillierte technische Regelungen zu überführen. Danach haben die Provider nochmal sechs Monate Zeit, diese technischen Regelungen umzusetzen. Das bestätigte uns ein Telekom-Sprecher. Die Süddeutsche Zeitung(öffnet im neuen Fenster) und der Deutsche Journalisten Verband(öffnet im neuen Fenster) schreiben hingegen, dass die Speicherung ab heute beginnen würde – das ist nicht der Fall.
Vorratsdaten für den Verfassungsschutz
Die Aussicht auf die Vorratsdaten hat die bayerische Politik indes dazu veranlasst, einen Zugriff des bayerischen Verfassungsschutzes zu fordern(öffnet im neuen Fenster). Das sieht das Anfang der Woche beschlossene neue bayerische Verfassungsschutzgesetz vor. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann sagte dazu: "Es kann nicht sein, dass unsere Nachrichtendienste weniger wissen als Polizei und Strafverfolgungsbehörden." Er ist der Ansicht, "dass die vom Bundestag beschlossenen gesetzlichen Grundlagen diese Möglichkeit jetzt auch für den Verfassungsschutz eröffnen". Herrmann hofft, dass andere Bundesländer in Kürze nachziehen würden.
Zahlreiche Gruppen haben angekündigt, gegen das Gesetz klagen zu wollen. Der Verein Digitalcourage hat gemeinsam mit dem Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung eine erneute Verfassungsbeschwerde(öffnet im neuen Fenster) vorbereitet. Auch die FDP will sich an einer Beschwerde beteiligen. Die Deutsche Telekom will sich nach Angaben eines Konzernsprechers vorläufig nicht an einer solchen Klage beteiligen.
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