Vorratsdatenspeicherung: Gesetz in Kraft - Speicherung noch nicht

Die Vorratsdatenspeicherung kommt zurück. Das Gesetz ist heute in Kraft getreten, bis die Daten aber wieder gespeichert werden, wird noch einige Zeit vergehen. In Bayern soll dann auch der Verfassungsschutz Zugriff auf die Daten bekommen.

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Die Vorratsdatenspeicherung soll weg, bevor sie richtig da ist - die erste Verfassungsbeschwerde wird bereits vorbeitet.
Die Vorratsdatenspeicherung soll weg, bevor sie richtig da ist - die erste Verfassungsbeschwerde wird bereits vorbeitet. (Bild: Screenshot Golem.de)

Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist heute, einen Tag nach der Unterschrift durch Bundespräsident Joachim Gauck und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, in Kraft getreten. Die Datenspeicherung wird jedoch erst in rund 18 Monaten beginnen, falls sie nicht vorher durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestoppt wird.

Mit der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt hat das Gesetz jetzt die letzte Hürde genommen. Nun ist die Bundesnetzagentur am Zug, um in den kommenden zwölf Monaten die gesetzlichen Vorgaben in detaillierte technische Regelungen zu überführen. Danach haben die Provider nochmal sechs Monate Zeit, diese technischen Regelungen umzusetzen. Das bestätigte uns ein Telekom-Sprecher. Die Süddeutsche Zeitung und der Deutsche Journalisten Verband schreiben hingegen, dass die Speicherung ab heute beginnen würde - das ist nicht der Fall.

Vorratsdaten für den Verfassungsschutz

Die Aussicht auf die Vorratsdaten hat die bayerische Politik indes dazu veranlasst, einen Zugriff des bayerischen Verfassungsschutzes zu fordern. Das sieht das Anfang der Woche beschlossene neue bayerische Verfassungsschutzgesetz vor. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann sagte dazu: "Es kann nicht sein, dass unsere Nachrichtendienste weniger wissen als Polizei und Strafverfolgungsbehörden." Er ist der Ansicht, "dass die vom Bundestag beschlossenen gesetzlichen Grundlagen diese Möglichkeit jetzt auch für den Verfassungsschutz eröffnen". Herrmann hofft, dass andere Bundesländer in Kürze nachziehen würden.

Zahlreiche Gruppen haben angekündigt, gegen das Gesetz klagen zu wollen. Der Verein Digitalcourage hat gemeinsam mit dem Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung eine erneute Verfassungsbeschwerde vorbereitet. Auch die FDP will sich an einer Beschwerde beteiligen. Die Deutsche Telekom will sich nach Angaben eines Konzernsprechers vorläufig nicht an einer solchen Klage beteiligen.

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Lehmmann 21. Dez 2015

Interessant auch die Tagesschau vom 18.12.2015, kein Wort zum Inkraftreten des...

check0790 20. Dez 2015

Und das tolle vds-System weiß natürlich auch direkt, dass die eine IP einem bösen...

AlphaStatus 18. Dez 2015

Deine Sicht ist genauso falsch wie die Behauptung, die VDS würde wirksam Verbrechen...

AlphaStatus 18. Dez 2015

Hast du die Urteilsbegründung von 1 BvR 256/08 gelesen? Wenn diese Kritikpunkte im neuen...



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