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Überwachung: FAA will Drohnen im nationalen Luftraum zulassen

Die US-Luftfahrtbehörde FAA will ab 2015 unbemannte Luftfahrzeuge zur Überwachung offiziell in ihren Luftraum integrieren. Die Behörde spricht von 7.500 Drohnen in den nächsten fünf Jahren. Fragen zur Sicherheit sind noch nicht geklärt.
/ Matthias Mett
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Bild: Carlo Allegri/Reuters

Die US-Luftfahrtbehörde Federal Aviation Administration (FAA) hat einen Plan vorgelegt(öffnet im neuen Fenster) , um regulär unbemannte Luftfahrzeuge im nationalen Luftraum zuzulassen. Darin beschreibt die Behörde grundlegende Prinzipien, unter denen militärische und kommerzielle Drohnen ab 2015 zugelassen werden könnten. Außerdem will sie die noch anstehenden Probleme für die sichere Integration in den Luftraum lösen, zum Beispiel, wie Zusammenstöße mit bemannten Luftfahrzeugen verhindert werden.

"Wir erkennen, dass die umfassendere Nutzung von unbemannten Flugzeugen große Chancen bietet, aber es ist auch wahr, dass die Integration dieser Flugzeuge uns vor erhebliche Herausforderungen stellt" , sagte FAA-Administrator Michael P. Huerta laut der Nachrichtenagentur Reuters. In den nächsten fünf Jahren könnten schätzungsweise 7.500 kleine unbemannte Flugzeuge im US-Luftraum operieren, sofern geeignete Regelungen in Kraft gesetzt seien, sagte Huerta.

FAA will Anforderungen erarbeiten

Die FAA will unter anderem Zertifizierungsanforderungen für die Zulassung sowie Prozeduren für den Betrieb von Drohnen erarbeiten und Schulungsmaterial für Drohnenpiloten erstellen. Weil bisher die Zertifizierungsanforderungen für unbemannte Luftfahrzeuge fehlen, hat die FAA jeden Genehmigungsprozess im Einzelfallverfahren durchführen müssen. Der Zulassungsprozess soll nun mit den neuen Regelwerken standardisiert werden.

Für die neuen Regeln für die unbemannte Luftfahrt sollen die gleichen Sicherheitsstandards gelten wie bisher in der bemannten Luftfahrt. Nur ein Pilot mit entsprechender Fluglizenz darf eine Drohne steuern. Die FAA will außerdem Sicherheitsstandards erstellen, um zu verhindern, dass eine fremde Person die Kontrolle über ein unbemanntes Flugzeug übernehmen kann.

Bisher operierten Drohnen nur in sehr begrenzten Umfang in den USA, dazu zählten hauptsächlich öffentliche Einsatzgebiete wie Grenzkontrollen und militärische Zwecke. Zukünftig möchte die Luftfahrtindustrie nun vermehrt Drohnen für zivile Zwecke einsetzen. Dazu gehören zum Beispiel die Luftfotografie oder der Einsatz von Drohnen in der Landwirtschaft, um das Pflanzenwachstum zu überwachen. Ebenso wird die Überwachung von Waldbränden und von kritischer Infrastruktur angestrebt.

Datenschutzbestimmungen sollen öffentlich zugänglich gemacht werden

Die FAA will für die Einrichtung von sechs Testgebieten nichtöffentliche Institutionen bis Ende des Jahres beauftragen, in denen Drohnen im gleichen Luftraum wie bemannte Flugzeuge fliegen dürfen. In Reaktion auf Bedenken bezüglich des Datenschutzes und der Privatsphäre will die FAA die Betreiber der Testgebiete anweisen, Datenschutzbestimmungen öffentlich zugänglich zu machen. Zukünftig möchte die FAA grundlegende Regeln zum Umgang mit dem Datenschutz mit Industrie und Datenschützern gemeinsam entwickeln.

Bis Ende des Jahres will die Behörde einen separaten Satz von Regeln für den Betrieb von kleinen unbemannten Systemen erstellen, die normalerweise nicht im Luftraum von zivilen Flugzeugen fliegen. Beispielsweise sind davon kleine Hubschrauberdrohnen und andere tragbare unbemannte Flugzeuge betroffen. Aber auch diese müssen registriert sein, und der Pilot muss eine entsprechende Lizenz besitzen. Bisher hat die FAA den Einsatz von kleinen Drohnen zu kommerziellen Zwecken verboten, ebenso den Verkauf des mit privaten Drohnen aufgenommenen Videomaterials.

FAA schreibt Kollisionswarnsysteme vor

Für den Betrieb im öffentlichen Luftraum schreibt die FAA sogenannte Sense-and-Avoid-Systeme vor. Diese können im Vorfeld eine Kollision erkennen und vermeiden helfen, wie zum Beispiel das Traffic Alert and Collision Avoidance System(öffnet im neuen Fenster) (TCAS). In einem bemannten Flugzeug muss der Pilot die Entscheidungen aber aus der unmittelbaren Gefahrenlage vor Ort treffen. Die aktuellen Drohnen sind aber nicht fähig, auf Unbekanntes zu reagieren. Die Erstzertifizierung autonomer Sense-and-Avoid-Systeme wird frühestens 2016 abgeschlossen sein. Das US-Militär entwickelt außerdem ein bodengestütztes System, das Mitte 2015 für Tests zur Verfügung stehen soll.

Die von der US-Rüstungsfirma Northrup Grumman entwickelte Drohne RQ-4B Global Hawk(öffnet im neuen Fenster) hat ähnliche Systeme eingebaut. Falls aber die Verbindung zum Piloten ausfällt, kann der Pilot nicht mehr eingreifen und die Drohne fliegt in vorgesehenen Warteschleifen weiter. Berichte in den Medien etwa über den Einsatz von kleineren Drohnen der Bundeswehr in Afghanistan zeigten, wie groß die Gefahr von Beinahekollisionen oder Drohnenabstürzen ist.

Datenschützer kritisieren Drohnenintegration

Verteidigungsminister Thomas de Maizière beendete das Euro-Hawk-Programm im Mai 2013. Die ebenfalls von Northrup Grumman entwickelte Drohne RQ-4E Euro Hawk war eine Variante der Drohne RQ-4B Global Hawk. Die deutsche Bundesregierung stellte das Euro-Hawk-Projekt ein, da der Euro Hawk über kein für die EU-Luftfahrtbehörden zertifizierbares automatisches Antikollisionssystem verfügte, das auch für den Flugbetrieb über bewohntem Gebiet zertifiziert ist. Die Kosten für die nachträgliche Zertifizierung waren zu hoch, weshalb das Projekt eingestellt wurde. Am Globak-Hawk-Projekt, das die Bundesregierung ebenfalls betreibt, hält sie aber weiterhin fest.

Datenschützer sehen die Entwicklung der Integration von Drohnen in den Luftraum kritisch, weil sie sich zunehmender Überwachung durch Behörden und Unternehmen ausgesetzt sehen. Durch entsprechende hochauflösende Kamerasysteme können große Gebiete in Echtzeit überwacht werden, auf denen selbst kleinere Details erkennbar sind.


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