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Die Bundesregierung wiegelt ab

Anfang Juni 2025 fragte der Abgeordnete Dominik Blunschy (EVP) bei einer Fragestunde im Schweizer Bundesrat, wie der Bundesrat dazu stehe, dass innovative Unternehmen, die eine sichere elektronische Kommunikation anbieten, ihre Dienstleistungen aufgrund der VÜPF-Novellierung einstellen oder ins Ausland verlagern müssen. Der Bundesrat wiegelte ab und versuchte, die Befürchtungen zu zerstreuen.

Die VÜPF-Revision führe keine neuen Pflichten ein, sondern schaffe nur Ausführungsbestimmungen, weil die BÜPF-Gesetzesrevision aus dem Jahr 2019 "aus praktischen Gründen bisher nicht umgesetzt" worden sei. Die Pflichten der Anbieter würden lediglich "präzisiert" und die Anbieterkategorien "klarer definiert".

Der Bundesrat wies dabei darauf hin, dass die betroffenen Dienstleister "technische Anpassungen vornehmen und entsprechende Investitionen tätigen" müssten. Die neuen Pflichten seien "in vollem Umfang" nur für Anbieter "mit großer wirtschaftlicher Bedeutung oder Reichweite" gültig. Als Kennziffern dafür nannte der Bundesrat einen Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Schweizer Franken oder mehr als eine Million Nutzer.

Diese Grenze sieht das BÜPF-Gesetz tatsächlich vor, während die geplante Neufassung der VÜPF explizit die niedrigeren Grenzen für Anbieter abgeleiteter Kommunikationsdienste mit reduzierten Pflichten nennt. Die entsprechenden Mitwirkungspflichten der Diensteanbieter werden ebenfalls in dem Verordnungsentwurf präzisiert(öffnet im neuen Fenster) .

Volles Einverständnis

Im Gegensatz zu vielen Nichtregierungsorganisationen, Verbänden und betroffenen Unternehmen haben im Rahmen der sogenannten Vernehmlassung, einer Einladung an Dachverbände, Kantone und politische Parteien zur Stellungnahme, von Ende Januar bis zum 6. Mai 2025 faktisch alle Schweizer Kantone und deren Sicherheits- und Justizdepartements die vorgeschlagene Neufassung der VÜPF – teils mit ergänzenden Anmerkungen – begrüßt(öffnet im neuen Fenster) . Die von den Kantonalregierungen erarbeiteten Änderungen der Verordnung(öffnet im neuen Fenster) sehen zum Teil sogar noch Verschärfungen für Diensteanbieter mit reduzierten Mitwirkungspflichten vor.

Das Argument: Der geringere Mitwirkungsaufwand ermögliche keine vollständige Überwachung der Kommunikation. Dadurch werde – so die einhellige Meinung der betroffenen Institutionen – die Strafverfolgung nicht wirklich erleichtert, so dass die Überwachungslücken noch zu schließen seien.

Parteien sind dagegen

Dagegen haben faktisch nahezu alle in der Schweizer Bundesversammlung vertretenen Parteien, von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) über die Sozialdemokratische Partei (SP) bis hin zu den Grünen und der Piratenpartei, den Vorschlag des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements abgelehnt – mit ähnlichen Argumenten. Nun wird der Entwurf vom Justiz- und Polizeidepartement überarbeitet, bevor der modifizierte Entwurf dem Schweizer Bundesrat vorgelegt wird.


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