Überwachung: Telekom begrüßt Speicherdauer der Vorratsdatenspeicherung

Bei der Deutschen Telekom stößt der Vorschlag zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) auf Zustimmung. Dass der Speicherzeitraum auf maximal zehn Wochen beschränkt werde und damit deutlich kürzer ausfalle als die vorherige Regelung, begrüße der Konzern grundsätzlich, sagte ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Grundsätzlich müsse die Politik Freiheits- und Persönlichkeitsrechte gegenüber Sicherheitsbedürfnissen angemessen würdigen. "Hier geht es um das Vertrauen der Menschen" .
Ein Konzernsprecher von Telefónica Deutschland betonte, dass sich die geplante Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung nur in dem von den Gerichten skizzierten engen Korridor der Rechtmäßigkeit, insbesondere der Verhältnismäßigkeit, bewegen dürfe. "Eine stabile Rechtssicherheit für Bürger und Telekommunikationsnetzbetreiber ist essenziell" , sagte der Sprecher.
Die schwarz-rote Bundesregierung hatte zuvor einen neuen Vorschlag präsentiert. Künftig sollen die in Deutschland anfallenden Telefon- und Internetverbindungsdaten bis zu zehn Wochen lang gespeichert werden. Standortdaten von Mobiltelefonen dürfen allerdings nur vier Wochen lang gespeichert werden, um die Erstellung von Bewegungsprofilen zu verhindern.
Überwachung ja: Aber auf Kosten des Steuerzahlers
Diese Regelung sieht die Telekom allerdings kritisch: Die verschieden langen Speicherfristen bedeuteten einen erheblichen Mehraufwand, betonte der Sprecher. Die Kosten für die Speicherung müsse deshalb der Staat tragen. In den Leitlinien des Justizministeriums ist eine Entschädigung aber nur vorgesehen, wenn für Anbieter "eine unverhältnismäßige Kostenlast" mit erdrosselnder Wirkung entstehe.
Bitkom-Präsident Dieter Kempf erklärte(öffnet im neuen Fenster) , der vorliegende Vorschlag zeige auch klar Grenzen einer Vorratsdatenspeicherung auf. "Letztlich brauchen wir aber eine europäische Lösung. Ein rein nationaler Ansatz belastet ausschließlich die in Deutschland tätigen Unternehmen und ist in Zeiten grenzüberschreitender Kriminalität und terroristischer Aktivitäten nur bedingt effektiv."
Die erste deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung hatte einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht nicht standgehalten. Laut dem Urteil des Verfassungsgerichts verstieß die Speicherung der Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen von 82 Millionen Menschen über sechs Monate in Deutschland gegen das Grundgesetz und war damit nichtig. Das Gericht ordnete an, dass die gespeicherten Daten zu löschen sind. Die Vorratsdatenspeicherung sei zwar nicht grundsätzlich verfassungswidrig, aber ihre Umsetzung. Das Gesetz sei nicht verhältnismäßig, fehlende Datensicherheit und Verschlüsselung bei der gigantischen Sammlung lüden zum Missbrauch ein und Betroffene würden über die Verwendung ihrer Daten nicht benachrichtigt. Auch die Verwendungszwecke der Daten seien nicht hinreichend begrenzt.