Überwachung: Bundesrat stimmt gegen Bestandsdatenauskunft
Die umstrittene Neuregelung zur Bestandsdatenauskunft kann nicht in Kraft treten. Das betrifft auch das Gesetz gegen Hasskriminalität.

Der Bundesrat hat am 12. Februar einer Neuregelung der Bestandsdatenauskunft nicht zugestimmt. Bundestag oder Bundesregierung können nun den Vermittlungsausschuss anrufen, in dem Vertreter von Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss erarbeiten können. Das sogenannte Reparaturgesetz zur manuellen Bestandsdatenauskunft wurde im Januar vom Bundestag beschlossen.
Hintergrund der Neuregelung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2020. Die Karlsruher Richter hatten die bestehenden Regelungen für unzulässig erklärt, weil sie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Telekommunikationsgeheimnis der Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen verletzten.
Eine Auskunft über Bestandsdaten wie Name, Geburtsdatum, Adresse oder Telefonnummer sei zwar nicht per se verfassungswidrig, die gesetzlichen Regelungen des § 113 TKG seien jedoch zu unbestimmt und zu weit gefasst und daher nicht verhältnismäßig, erklärten die Richter. Der Gesetzgeber muss die Regelungen bis Ende 2021 überarbeiten, so lange bleibt das Gesetz in Kraft.
Reparaturgesetz potenziell verfassungswidrig
Das sollte mit dem Reparaturgesetz geschehen, das jedoch in einer Expertenanhörung im Innenausschuss des Bundestages als ebenfalls potenziell verfassungswidrig kritisiert wurde. Auf die Kritik der Fachleute wurde jedoch nicht eingegangen: Das Gesetz wurde sogar noch in einem Punkt verschärft und Ende Januar mit den Stimmen der Regierungskoalition im Bundestag beschlossen.
Mit dem vom Bundestag beschlossenen Reparaturgesetz zur manuellen Bestandsdatenauskunft sollte eigentlich auch das überarbeitete Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität in Kraft treten können, das bereits im Juni 2020 beschlossen worden war.
Da in diesem ebenfalls die verfassungswidrige Bestandsdatenauskunft enthalten war, hatte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier jedoch die Ausfertigung des Gesetzes verweigert.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Damit man sich nicht nachsagen lassen kann man hätte sie nicht gefragt? Es ist doch nicht...
Kommentieren