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Überwachung: Brandenburgs Strafermittler erfassen mehr Handydaten

Bei der Abfrage von Handydaten gelangen immer wieder unbescholtene Bürger ins Visier der Ermittler.
/ Ingo Pakalski , dpa
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Brandenburg fragt deutlich mehr Handydaten ab. (Bild: Pixabay)
Brandenburg fragt deutlich mehr Handydaten ab. Bild: Pixabay

Brandenburgs Staatsanwaltschaften haben im vergangenen Jahr deutlich mehr Handydaten zur Strafverfolgung von den Mobilfunkanbietern eingeholt als 2019. Allein die Anordnungen, um Telefongespräche von Tatverdächtigen zu überwachen und aufzuzeichnen, verdoppelten sich binnen Jahresfrist nahezu von 136 auf 267, wie das Justizministerium in Potsdam auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Erstmals seit Jahren wurde im Vorjahr in Brandenburg wieder eine Wohnung abgehört.

Wenn Strafermittler und Polizei Tatverdächtige belauschen wollen, brauchen sie dafür eine richterliche Anordnung für den Telekommunikationsanbieter. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind in der Strafprozessordnung und im Brandenburgischen Polizeigesetz geregelt.

Bei den Funkzellenabfragen werden alle Handys überprüft, die zu einem bestimmten Zeitraum in einem Gebiet im Netz angemeldete waren. Dabei werden neben den Telefonaten auch SMS-Kurznachrichten ausgespäht. Das Telekommunikationsunternehmen übermittelt die angefragten Daten dann an Staatsanwälte oder die Polizei.

Maßnahmen sind umstritten

Damit sollen Straftäter überführt werden. Das System ist umstritten. Immer wieder geraten unbescholtene Bürger ins Visier der Ermittler. Ist bei einer Ermittlung Gefahr im Verzug, kann ein Behördenleiter den sogenannten Richtervorbehalt einer Überwachungsmaßnahme ersetzen.

Zwar muss ein Richter dem Eingriff in die Kommunikation später zustimmen; laut Justizministerium gibt es bei den Staatsanwaltschaften jedoch keine Statistik darüber, wie oft ohne Richtervorbehalt zum Beispiel Standortbestimmungen von Handys angeordnet wurden. Auch werde nicht vermerkt, in wie vielen Fällen die richterliche Zustimmung erst nachträglich erfolgt sei.

Die Erhebung von Verkehrsdaten zum Aufenthaltsort eines Beschuldigten stiegen im Jahresvergleich den Angaben zufolge in Brandenburg um mehr als das Doppelte, von 108 auf 278. Die Anordnungen zur Abfrage gespeicherter Verkehrsdaten erhöhten sich von zwölf auf 191.

Viele Anfragen werden nicht mehr erfasst

Statistisch nicht mehr erfasst werden auch die Anweisungen an Mobilfunkbetreiber, Verkehrsdaten offen zu legen, die Auskunft über die Internetkommunikation von Tatverdächtigen geben können. Laut Antwort des Ministeriums hat das Bundesamt für Justiz ab 2019 die Formulare für die Datenerhebung aus den einzelnen Bundesländern verändert. Daher würden die Daten nicht mehr erhoben.

Die von der Polizei zur Gefahrenabwehr bei den Mobilfunkanbietern erhobenen Daten sind in den vom Justizministerium genannten Angaben nicht enthalten. Sie werden jährlich in einem Bericht des Innenministers veröffentlicht. Der Bericht für das vergangene Jahr wird laut Innenministerium noch erarbeitet.


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