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Überwachung: BKA wünscht sich Zugriff auf die Mautdaten

Der Chef des Bundeskriminalamts Jörg Ziercke will nach einem Zeitungsbericht die bei der geplanten PKW-Maut anfallenden Daten für die Bekämpfung der Schwerkriminalität nutzen. Bislang plant das die Bundesregierung nicht.
/ Andreas Donath
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Die PKW-Mautdaten wecken Begehrlichkeiten. (Bild: Kecko/CC BY 2.0)
Die PKW-Mautdaten wecken Begehrlichkeiten. Bild: Kecko/CC BY 2.0

In einem Gespräch(öffnet im neuen Fenster) mit der Zeitung Welt am Sonntag sagte der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, dass ein Zugriff auf die PKW-Mautdaten, bei denen die Kennzeichen aller Autofahrer automatisch erfasst werden, für die Bekämpfung der Schwerkriminalität sinnvoll sei. Das beziehe ich aber auf besondere Ausnahmefälle.

In einigen Fallkonstellationen würde der Abgleich von Fahndungsdaten und den automatisch erfassten Kennzeichen der PKW zu schnellen Ermittlungsergebnissen führen, meint Ziercke gegenüber der Welt am Sonntag. Der BKA-Chef führt das Beispiel eines LKW-Fahrers an, der jahrelang auf Autobahnen unerkannt auf andere LKW und PKW schoss. Er wurde mit Hilfe von Kennzeichenscans und dem Abgleich von Handyverbindungsdaten ermittelt. Dabei wurde aber offenbar nicht die LKW-Mauttechnik verwendet.

Bislang ist geplant, die Daten, die bei der PKW-Maut durch die Kennzeichen-Scans automatisch anfallen, nur zweckgebunden einzusetzen und unverzüglich zu löschen, wenn kein Mautpreller erfasst wurde.

Gegenüber der Zeitung Welt am Sonntag sprach(öffnet im neuen Fenster) sich der Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz (VMK) Reinhard Meyer (SPD) gegen eine Erweiterung der PKW-Maut um polizeiliche Fahndungsmaßnahmen aus. Wenn die Daten nicht nur zur Mautabrechnung verwendet würden, werden das seiner Meinung nach die Autofahrer kaum akzeptieren.

Jan Korte, Vize-Vorsitzender der Fraktion Die Linke, hat die Pläne der Bundesregierung über die automatisierte elektronische Erfassung der Nummernschilder für die Pkw-Maut als Verkehrs-Vorratsdatenspeicherung bezeichnet . Schon im August forderte(öffnet im neuen Fenster) auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter die Nutzung des Mautsystems an Autobahnen für Fahndungszwecke: " Opferschutz muss vor Datenschutz gehen und hat mit 'Ausspähen' nichts zu tun ", so der BDK.

Bei zahlenden Autofahrern sollen die Scanergebnisse der Erfassungsstellen sofort wieder gelöscht werden. Eine Verwendung für andere Zwecke, etwa Verkehrsüberwachung oder Personenfahndung, ist derzeit vom geplanten Gesetz nicht vorgesehen und untersagt.


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