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Überwachung am Arbeitsplatz: Meta zeichnet Tastatureingaben der Angestellten auf

Mit dem Keylogger werden Maus- und Tastatureingaben offenbar genutzt, um damit eine neue Art von KI zu trainieren.
/ Oliver Nickel
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Wenn Arbeitgeber alles aufzeichnen, nur um KI zu trainieren ... (Bild: Pixabay.com)
Wenn Arbeitgeber alles aufzeichnen, nur um KI zu trainieren ... Bild: Pixabay.com

Der Facebook- und Instagram-Konzern Meta will künftig die Tastatureingaben und Mausbewegungen seiner Angestellten mittels Software aufzeichnen. Das bestätigte das Unternehmen der Belegschaft in einem Memo, welches der Nachrichtenagentur Reuters(öffnet im neuen Fenster) vorliegt. Demnach gilt die Regelung nur für US-Angestellte, wohl auch aus rechtlichen Gründen.

Das Ziel: Meta will die aufgezeichneten Daten nutzen, um KI-Modelle zu trainieren. Offenbar arbeitet das Unternehmen an künstlicher Intelligenz für Arbeitsszenarien. "Unsere Vision sieht vor, dass unsere KI-Agenten die eigentliche Arbeit leisten und unsere Rolle darin besteht, sie anzuleiten, ihre Arbeit zu überprüfen und sie zu verbessern." Solche Agenten sollen also später Büroarbeiten unterstützen und Prozesse optimieren.

Methoden nur in den USA umsetzbar

Um dies zu erreichen, müssen Modelle mit den Eingabedaten echter Personen trainiert werden. "Das sind Dinge wie Mausbewegungen, Buttons klicken und Dropdown-Menüs navigieren", sagt Meta-Sprecher Andy Stone. "Unsere Modelle brauchen eben konkrete Beispiele dafür, wie Menschen sie tatsächlich nutzen." Welche finalen Produkte Meta damit bauen will, ist bisher nicht bekannt.

Auf der anderen Seite gibt es aber auch Bedenken bezüglich des Datenschutzes, obwohl in den USA Rechte auf Arbeitnehmerseite sehr limitiert sind. "Auf Staatsebene gibt es keine Beschränkungen für die Überwachung von Arbeitnehmern", sagte die Rechtswissenschaftlerin Ifeoma Ajunwa der Nachrichtenagentur. In Deutschland wäre etwa ein Keylogger zu Überwachungszwecken nur legal, wenn ein außerordentlicher Fall, etwa der Verdacht eines schweren Verbrechens, vorläge.


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