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Übernahme von Activision Blizzard: Gericht urteilt erneut zugunsten von Microsoft

Microsoft gewinnt vor Gericht gegen die FTC und darf die milliardenschwere Übernahme von Activision Blizzard fortsetzen.
/ Przemyslaw Szymanski
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Logo von Microsoft (Symbolbild) (Bild: Photo by JOSEP LAGO/AFP via Getty Images)
Logo von Microsoft (Symbolbild) Bild: Photo by JOSEP LAGO/AFP via Getty Images

Im langwierigen Streit zwischen Microsoft und der US-Wettbewerbsbehörde Federal Trade Commission (FTC) um die milliardenschwere Übernahme von Activision Blizzard hat der Tech-Konzern einen bedeutenden juristischen Erfolg errungen.

Wie die Nachrichtenagentur Reuters(öffnet im neuen Fenster) unter Berufung auf Gerichtsunterlagen berichtet, hat das neunte US-Berufungsgericht in San Francisco am 7. Mai 2025 entschieden, dass die Federal Trade Commission (FTC) keinen Anspruch auf eine einstweilige Verfügung zur Blockierung des Deals hat.

Das dreiköpfige Richtergremium bestätigte damit das Urteil des untergeordneten Gerichts aus dem Juli 2023 , wonach die FTC keine hinreichenden Beweise für eine erfolgreiche Klage gegen die Übernahme vorgelegt hatte.

Die Richter betonten, das Bezirksgericht habe bei seiner Entscheidung "die richtigen rechtlichen Maßstäbe angewandt" und weder "sein Ermessen missbraucht noch sich auf eindeutig fehlerhafte Feststellungen gestützt" hat.

Verfahren läuft bereits seit Ende 2022

Damit endet vorerst ein Verfahren, das von der FTC bereits Ende 2022 angestrengt wurde, um die knapp 69 Milliarden schwere Übernahme aufgrund kartellrechtlicher Bedenken zu verhindern. Die Behörde hatte argumentiert, dass der Zusammenschluss Microsoft in eine Position versetzen könnte, in der Konkurrenten seiner Xbox-Spielkonsolen und seines schnell wachsenden Abonnement- und Cloudgaming-Geschäfts gezielt benachteiligt werden.

Die US-Bezirksrichterin Jacqueline Scott Corley sah darin jedoch kein Problem. Sie bewertete den Deal im Juli 2023 insgesamt als positiv für die Verbraucher. Ausschlaggebend war dabei unter anderem, dass Microsoft zugesichert hatte, den populären Titel Call of Duty mindestens zehn Jahre lang auf der Playstation gleichwertig zur Xbox anzubieten.

Darüber hinaus hatte Microsoft angekündigt, den Ego-Shooter durch eine spezielle Vereinbarung auch auf Nintendos Konsole Switch verfügbar zu machen und mehrere Abkommen abgeschlossen, um Inhalte von Activision Blizzard zusätzlich auf zahlreichen Cloudgaming-Diensten bereitzustellen.

Britische Wettbewerbshüter anfänglich ebenso skeptisch

Die Wettbewerbsbehörde des Vereinigten Königreichs, die Competition and Markets Authority (CMA), äußerte ähnliche Bedenken wie die FTC und sah ebenfalls erhebliche Risiken, dass Microsoft durch die Übernahme seine starke Position im Cloudgaming-Markt missbrauchen könnte, um Wettbewerber auszuschließen oder zu behindern.

Erst nachdem Microsoft unter anderem zugesagt hatte, die Cloudgaming-Rechte an Activision-Blizzard-Spielen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) für 15 Jahre an den Konkurrenten Ubisoft zu übertragen, gab die Behörde schließlich im Oktober 2023 grünes Licht für die Übernahme.

Kein großer Widerstand kam indes aus der EU-Kommission, die bereits im Mai 2023 ihre Zustimmung zu dem Milliarden-Deal erteilt hatte. Nachdem Microsoft später noch weitere strukturelle Zugeständnisse gemacht hatte, um den Forderungen der CMA gerecht zu werden, sah die EU-Kommission von einer erneuten kartellrechtlichen Prüfung ab.


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