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UberX: Fahrdienst Uber wieder in Berlin aktiv

Diesmal will Uber alles richtig machen in Berlin. Das Unternehmen wagt einen Neustart, wobei das neue Angebot UberX ein reiner Chauffeurdienst ist, dessen Fahrer einen Personenbeförderungsschein haben und deren Autos entsprechend versichert sind. Vermittelte Fahrgemeinschaften sollen folgen.
/ Andreas Donath
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Uber ist wieder in Berlin. (Bild: Uber)
Uber ist wieder in Berlin. Bild: Uber

Uber hatte sich in Deutschland einigen Ärger mit Taxifahrern und Gerichten eingehandelt, doch nun ist das milliardenschwere US-Unternehmen wie angekündigt zurück , allerdings nur in Berlin und München und mit einem Funkmietwagen- statt einem Taxiservice. Dabei kooperiert Uber mit dem deutschen Startup Mychauffeur(öffnet im neuen Fenster) , dessen Fahrer und Fahrzeuge für die Personenbeförderung zugelassen sind.

Mit 2 Euro Grundgebühr ist das Angebot(öffnet im neuen Fenster) unter diesem Aspekt günstiger als ein reguläres Taxi, das eine Grundgebühr von 3,90 Euro kostet. Der gefahrene Kilometer kostet bei UberX(öffnet im neuen Fenster) 1,10 Euro und pro Minute 0,30 Euro, während Berliner Taxis(öffnet im neuen Fenster) auf den ersten 7 Kilometern jeweils 2 Euro und danach 1,50 Euro verlangen. Wie viele UberX-Fahrzeuge es in Berlin gibt, verriet das Unternehmen nicht.

Kein Taxi, sondern ein Funkmietwagen

Die Dienstleistung mag auf den ersten Blick erscheinen wie ein gewöhnliches Taxi, doch es gibt mehrere Unterschiede. Rechtlich handelt es sich um sogenannte Funkmietwagen. Diese dürfen keine Fahrgäste an der Straße aufnehmen, sondern kommen nur auf Bestellung und müssen wieder zum Firmenstandort zurück, wenn die Tour erledigt ist. Taxistände sind für die Fahrzeuge, die weder ein Taxischild auf dem Dach tragen dürfen noch die elfenbeinfarbene Lackierung, ebenfalls tabu. Gebucht werden die Fahrzeuge über die Uber-App(öffnet im neuen Fenster) .

Im München ist Uber ebenfalls aktiv.

Uber hatte sich mit seinem Dienst Uberpop mit Behörden und Taxiunternehmen angelegt und musste letztlich nach gerichtlichen Verboten aufgrund der Missachtung des Personenbeförderungsgesetzes aufgeben. Das Landgericht Frankfurt erklärte den Dienst, mit dem das Unternehmen Kunden an private Fahrer vermittelt, deutschlandweit für rechtswidrig. Das Oberlandesgericht Frankfurt schloss sich dem an (Az. 6 U 73/15).

Fahrgemeinschaften mit Uberpool

Uber plant schon den nächsten Dienst für die Kunden in Deutschland. Mit Uberpool sollen sich mehrere Fahrgäste eine Fahrt teilen können, wenn sie zum gleichen Ziel beziehungsweise in die gleiche Richtung unterwegs sind. Sie teilen sich den Fahrpreis. Uberpool gibt es nach Angaben des Unternehmens aktuell in 33 Städten weltweit, darunter in London und Paris. Weltweit sollen pro Tag so eine Million Fahrgemeinschaften vermittelt werden.


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