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Uber: Taxi-Dienst Uberpop in ganz Deutschland verboten

Die Taxiunternehmer haben ein Verbot von Uberpop in ganz Deutschland erreicht. Da das Urteil nur gegen Sicherheitsleistung von Taxi Deutschland vollstreckt werden kann, wird der Dienst Uberpop in München und Frankfurt zunächst weiter angeboten.
/ Achim Sawall
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Uber-App auf einem Smartphone in Berlin (Bild: Adam Berry/Getty Images/Getty Images)
Uber-App auf einem Smartphone in Berlin Bild: Adam Berry/Getty Images/Getty Images

Das Landgericht Frankfurt am Main hat einer Klage von Taxi Deutschland gegen Uber stattgegeben. Das hat der Berliner Rechtsanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Johannes von Rüden, bekanntgegeben. Danach ist es dem US-amerikanischen Unternehmen Uber verboten, Fahrdienste in Deutschland zu vermitteln, solange die Fahrer keine behördliche Genehmigung vorweisen können. Zugleich fanden in der Pariser Zentrale des Unternehmens Durchsuchungen statt.

Dieter Schlenker, Vorsitzender der Unternehmervereinigung Taxi Deutschland, erklärte(öffnet im neuen Fenster), das Urteil bedeute für 255.000 Taxifahrer und Mitarbeiter in 700 Taxizentralen Rechtssicherheit. Doch angestellte Taxifahrer zählen zu den am schlechtesten bezahlten Beschäftigten(öffnet im neuen Fenster) in Deutschland. Jeder Dritte verdient so wenig, dass er zusätzlich auf Hartz IV angewiesen ist.

Fabien Nestmann, Sprecher für Uber Deutschland, sagte: "Selbstverständlich respektieren wir das deutsche Rechtssystem. Wir werden zunächst die Urteilsbegründung abwarten und eingehend prüfen. Das vom Gericht ausgesprochene Verbot stellt jedoch aus unserer Sicht eine fundamentale Verletzung insbesondere unserer europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit dar. Insofern gehen wir bereits heute davon aus, dass wir Berufung gegen das Urteil einlegen werden." Deutschland als Markt werde nicht aufgegeben.

Uberblack und Ubertaxi nicht betroffen

Da das nicht rechtskräftige Urteil nur gegen Sicherheitsleistung von Taxi Deutschland vollstreckt werden kann, werde der Dienst Uberpop in München und Frankfurt zunächst in der gewohnten Form weiter angeboten. Der Limousinendienst Uberblack und Ubertaxi seien von dem heutigen Urteil nicht betroffen.

Uber hatte nach einer Serie von Verboten versucht, sich mit Ubertaxi für das Taxi-Gewerbe zu öffnen.


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