UAV: Logistik-Unternehmen plant Drohnen-Liefernetzwerk
Flug-Drohnen ohne Besatzung sollen Waren über Landesgrenzen bringen - die rechtlichen Grundlagen dafür sind vorhanden.

Der Drohnenentwickler Dronamics und das Logistikunternehmen Hellmann wollen ab 2022 zeitkritische Waren per Mittelstreckendrohne transportieren. Das teilten beide Firmen am 30. Juni 2021 in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit Verweis auf ihre Kooperation mit. Erste Transportflüge seien innerhalb Europas geplant, da die rechtlichen Rahmenbedingungen innerhalb der Europäischen Union länderübergreifende unbemannte Flüge ermöglichten.
"Ziel von Dronamics ist es, als erstes Unternehmen eine Betriebsgenehmigung für internationale Flüge in Europa zu erhalten", hieß es. Das Unternehmen Dronamics mit Sitz in London und im bulgarischen Sofia hat eigenen Angaben zufolge eine Transportdrohne mit 16 Metern Spannweite entwickelt, die 350 kg Fracht transportieren und bis zu 2.500 km weit fliegen kann.
Vor allem in der Automobilindustrie und im Gesundheitswesen gebe es eine wachsende Nachfrage nach grenzüberschreitenden, schnellen Transportlösungen, sagte der global verantwortliche Hellmann-Manager für Luftfracht, Jan Kleine-Lasthues. "Drohnentransporte werden die Logistikbranche insbesondere im Bereich der zeitkritischen Transporte mittelfristig stark verändern."
Mehr als 60 Flughäfen haben sich als Standorte gemeldet
Im April 2021 hatte der Flughafen Rostock-Laage mitgeteilt, dass dort voraussichtlich ab 2022 Dronamics-Drohnen stationiert werden sollen. Weitere geplante Standorte in Deutschland sind Dronamics zufolge Paderborn-Lippstadt und Weeze in Nordrhein-Westfalen. Bislang hätten sich mehr als 60 Flughäfen in 28 Ländern für das künftige Drohnennetzwerk angemeldet, sagte der Geschäftsführer und Mitbegründer von Dronamics, Svilen Rangelov. Knapp 40 der angemeldeten Flughäfen liegen demnach in Europa. Sobald die Genehmigungen vorliegen, könnte der Drohnentransport zwischen diesen Flughäfen beginnen.
Das Bundesverkehrsministerium teilte mit, dass der Betrieb von Transportdrohnen bei den zuständigen Luftfahrtbehörden beantragt werden kann. "Die rechtlichen Grundlagen für Drohnen-Transportflüge im EU-Rechtsrahmen wurden mit der jüngsten Änderung des nationalen Rechts im Bereich der unbemannten Luftfahrt in diesem Monat geschaffen", schrieb eine Sprecherin. "Für den Einsatz von sehr vielen Drohnen empfiehlt sich die Beantragung eines Betreiberzeugnisses, damit nicht jeder Betrieb einzeln genehmigt werden muss. Zuständig hierfür ist das Luftfahrt-Bundesamt."
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
Was eine unsinnige Antwort