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tz-Datenbank: EFF gewinnt Streit um die Zeitzonen-Datenbank

Die Electronic Frontier Foundation hat geholfen: Arthur Olson, Gründer der Zeitzonen-Datenbank, und Paul Eggert, der sie aktuell pflegt, haben im Streit gegen die US-Firma Astrolabe gesiegt.
/ Jens Ihlenfeld
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Fakten sind nicht durch das Urheberrecht geschützt. (Bild: Eric Muller/Wikimedia Commons (CC0 1.0))
Fakten sind nicht durch das Urheberrecht geschützt. Bild: Eric Muller/Wikimedia Commons (CC0 1.0)

Im Oktober 2011 wurde die Zeitzonen-Datenbank vorübergehend abgeschaltet, nachdem das US-Unternehmen Astrolabe Arthur Olson und Paul Eggert wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen verklagt hat. Nun ist der Rechtsstreit unter Mithilfe der Electronic Frontier Foundation (EFF) auf Seiten von Olson und Eggert beendet worden(öffnet im neuen Fenster). Die Klage wurde zurückgezogen, Astrolabe hat sich entschuldigt und versprochen, nicht wieder zu klagen.

Die auch Olson Database(öffnet im neuen Fenster) genannte Zeitzonen-Datenbank(öffnet im neuen Fenster) gilt als zentrale Datenbank für Informationen zu Zeitzonen. Viele Freiwillige arbeiten an der Datenbank mit, denn sie stellt nicht nur Informationen zu den aktuellen Zeitzonen zur Verfügung, sondern enthält auch Änderungen seit 1970. Das schließt auch den Wechsel von Sommer- zu Winterzeit und die Erfassung von Schaltsekunden mit ein.

Aufgrund ihrer Genauigkeit nutzen eine riesige Zahl von Betriebssystemen und Frameworks die Datenbank als Referenz. Dazu gehören die freien Systeme der BSD-Familie, Mac OS X und iOS, sämtliche Systeme mit der Gnu C Library, darunter fast alle Linux-Distributionen, die Java Runtime Environment oder auch Module von Python und dem .Net-Framework.

Paul Eggerts ist auch für die heute verwendete einheitliche Namensgebung von Zeitzonen wie "America/New_York" oder "Europe/Paris" verantwortlich.

Astrolabe hatte den Machern der Zeitzonen-Datenbank vorgeworfen, Informationen aus dem American Atlas kopiert und damit gegen die Urheberrechte von Astrolabe verstoßen zu haben. Astrolabe hat die Rechte am American Atlas kurz zuvor erworben.

Eggert wies in einem Beispiel in der Datenbank tatsächlich auf den American Atlas hin und nannte ihn als Quelle für die meisten Datenbankeinträge von vor 1991. Doch Fakten sind eigentlich nicht durch das Urheberrecht geschützt, auch nicht in den USA, was nun gerichtlich bestätigt wurde.


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