Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

Mythos 6: ''Die Homeoffice-Pauschale gibt es nur mit Arbeitszimmer.''

Wer zu Hause arbeitet, sollte auf jeden Fall die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag nutzen, die für maximal 210 Tage im Jahr gewährt wird. Denn dafür braucht es, anders als viele denken, kein separates Arbeitszimmer – das Arbeiten am Küchentisch genügt. "Zusammen mit der Ausstattung kommt man so schnell über den Pauschbetrag, ab dem sich das Absetzen wirklich auszahlt", sagt Richterstetter.

Denn auch bei der Gestaltung des Heimarbeitsplatzes lässt sich über die Steuererklärung Geld herausholen. So lassen sich Arbeitsmittel wie der Schreibtisch, die Lampe oder das Regal im Homeoffice absetzen. Gleiches gilt für andere Anschaffungen, die mit dem Beruf verbunden sind, etwa Fortbildungen, Berufskleidung und Reisekosten.

Auch die berufliche Nutzung des Handys lässt sich anteilig absetzen. "Meist setzt man als Faustformel etwa 20 Prozent der Telefon- und Internetkosten an, das akzeptiert das Finanzamt in der Regel ohne Rückfragen. Wer die berufliche Nutzung höher ansetzt, kann das tun, sollte sie aber nachvollziehbar begründen und Belege bereithalten", sagt Richterstetter.

Für Pendler gilt: Es ist in Ordnung, für die Berechnung der Pendlerpauschale nicht die kürzeste Route heranzuziehen. "Man darf auch eine längere Strecke angeben, wenn sie verkehrsgünstiger ist, also etwa, wenn es über die Autobahn schneller geht", sagt Richterstetter.

Ulrike Barth ist Journalistin aus Köln und schreibt über Geldanlage, Fintechs, Kryptowährungen und Verbraucherschutzthemen.


Relevante Themen