Mythos 4: ''Das Finanzamt hat immer recht.''
Kommt der Steuerbescheid, akzeptieren viele Steuerpflichtige ihn ohne große Prüfung – ein Fehler. "Viele Bescheide werden heute teilautomatisiert erstellt, sodass berechtigte Posten einfach durchs Raster fallen können", sagt Steuerexpertin Richterstetter. Deshalb sollte man den Bescheid nie ungeprüft abheften. Im Erläuterungstext am Anfang steht, warum ein Posten gestrichen wurde oder ob Belege fehlen und nachgereicht werden müssen.
Stimmt etwas nicht, kann man innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich Einspruch einlegen. Wenn die Zeit knapp ist, reicht ein kurzer Hinweis, dass die Begründung nachgereicht wird, dann ist die Frist gewahrt. Einen Anwalt oder die Beherrschung der Steuerfachbegriffe braucht es dafür nicht. "Es reicht, sich auf den Bescheid zu beziehen, in einfachen Worten zu beschreiben, was nicht passt, und Belege beizufügen."
Grundsätzlich gilt: Belege müssen nicht von vornherein mitgeschickt werden; das Finanzamt fragt nach, wenn konkrete Nachweise nötig sind.
- Typische Steuerirrtümer: Die Steuererklärung lohnt sich nicht? Stimmt nicht!
- Mythos 2: ''Wenn ich mehr verdiene, rutsche ich in den Spitzensteuersatz.''
- Mythos 3: ''Wer nicht arbeitet, ist nicht steuerpflichtig.''
- Mythos 4: ''Das Finanzamt hat immer recht.''
- Mythos 5: ''Beim ETF-Sparplan muss ich steuerlich nichts tun.''
- Mythos 6: ''Die Homeoffice-Pauschale gibt es nur mit Arbeitszimmer.''


