Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

Mythos 2: ''Wenn ich mehr verdiene, rutsche ich in den Spitzensteuersatz.''

Eine Lohnerhöhung, bezahlte Überstunden oder Boni lohnen sich nicht, weil dann der Spitzensteuersatz zuschlägt? Auch das ist laut Steuerexpertin Richterstetter Nonsens, denn in Deutschland steigt der Steuersatz stufenweise.

"Viele denken, man muss das gesamte Einkommen mit dem höheren (Spitzen-)steuersatz versteuern, aber es ist immer eine progressive Steigerung. Der höhere Satz gilt also nur für den Teil oberhalb der Grenze, nicht für das ganze Gehalt." Mehrarbeit, Bonus oder Beförderung lohnen sich daher durchaus.

So bleibt der erste Teil des zu versteuernden Einkommens komplett bis zum Grundfreibetrag steuerfrei. 2026 liegt er bei 12.348 Euro im Jahr für Ledige und bei 24.696 Euro für Ehe- oder Lebenspartner.

Über diese Beträge hinaus gilt der Eingangssteuersatz von 14 Prozent, dann steigt der Satz schrittweise bis zum Spitzensteuersatz von 42 Prozent. Der höhere Satz gilt dabei immer nur für den Teil des Einkommens, der oberhalb der jeweiligen Grenze liegt, also niemals für das gesamte Gehalt.

Wer also in den Spitzensteuersatz rutscht, versteuert nicht plötzlich alles mit 42 Prozent, sondern nur die Euro oberhalb der aktuellen Grenze von 69.879 Euro für Singles und 139.758 Euro für Verheiratete. Die höchste Stufe, der sogenannte Reichensteuer beträgt 45 Prozent und gilt ab 277.826 Euro beziehungsweise 555.652 Euro.

Warum hält sich der Irrtum trotzdem so hartnäckig? Das liegt wahrscheinlich an der Behandlung des Bonus. Er wird im Auszahlungsmonat zusätzlich auf das laufende Gehalt gezahlt und damit am höchsten Punkt der persönlichen Steuertreppe besteuert. Spätestens mit der Steuererklärung wird das wieder ausgeglichen, und man bekommt die zu viel gezahlte Steuer zurück.


Relevante Themen