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Two Strikes: Bundesregierung prüft Warnmodell und Sperren für Downloader

Auf Basis einer Studie der FH Köln prüft die Bundesregierung, ob auch in Deutschland Provider nach französischem Vorbild den Download von urheberrechtlich geschützten Dateien sperren sollen. Noch im ersten Halbjahr 2012 soll eine Entscheidung gefällt werden. Auch Ansgar Heveling ist dafür.
/ Nico Ernst
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Staatssekretär Hans-Joachim Otto (Bild: FDP-Fraktion)
Staatssekretär Hans-Joachim Otto Bild: FDP-Fraktion

Eine Pressemitteilung(öffnet im neuen Fenster) des Bundeswirschaftsministeriums schreckt die deutschen Netzaktivisten auf. Staatssekretär Hans-Joachim Otto sieht eine Studie der Fachhochschule Köln als "wertvolle Grundlage für die weitere Diskussion in puncto Bekämpfung der Internetpiraterie" an.

In der Untersuchung kamen die Wissenschaftler zu wenig überraschenden Ergebnissen: Die Medienbranche ist von illegalen Downloads stark betroffen, jedoch seien – so das Ministerium – " die genauen Auswirkungen auf die Umsätze nur schwer nachweisbar" . Die Urheberrechtsverstöße würden vor allem per Sharehosting, Streaming und Tauschbörsen abgewickelt.

Besonders gegen die Prüfung eines sogenannten "vorgerichtlichen Warnmodells" regt sich Widerstand. Das Ministerium denkt darüber nach, ob Provider den Inhabern von Urheber- und Nutzungsrechten bei Verstößen eine Mitteilung machen können. Der bisherige Rechtsweg, bei dem die Medienunternehmen die Verletzungen ihrer Rechte selbst feststellen müssen, und dann per Gericht von den Providern Auskunft über einen Nutzer verlangen müssen, würde so umgangen.

Der Verein Digitale Gesellschaft spricht(öffnet im neuen Fenster) dabei von einer "Privatisierung der Rechtsdurchsetzung" . Markus Beckedahl von Netzpolitik.org nennt die Warnmodelle gar "unsinnig und gefährlich" . Sie würden "kein einziges der heutigen Probleme des Urheberrechts" lösen. Digitale Gesellschaft hat zu der Studie auch einen Schattenbericht ( PDF(öffnet im neuen Fenster) ) veröffentlicht.

Für Regelungen mit Warnhinweisen, bei denen die Provider Downloadern auch den Internetzugang sperren können, hatte sich unter anderem die CDU wiederholt eingesetzt. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages, Siegfried Kauder (CDU) hatte bereits im September 2011 einen Gesetzesvorschlag angekündigt , der bisher aber nicht vorliegt. Offenbar soll das nun durch die Studie beschleunigt werden: Das Wirtschaftsministerium kündigte eine Entscheidung für das erste Halbjahr 2012 an.

Nachtrag vom 3. Februar 2012, 17:50 Uhr

Die CDU-Abgeordneten Dr. Günter Krings und Ansgar Heveling begrüßen in einer Erklärung(öffnet im neuen Fenster) der CDU/CSU-Fraktion die Studie. Krings, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion, hatte vor kurzem Aufsehen erregt, weil er sich, inspiriert durch den Fall Megaupload, für Netzsperren aussprach . Heveling, Berichterstatter für Urheberrecht im Rechtsausschuss, erzürnte die Netzgemeinde durch einen Gastkommentar für das Handelsblatt, für den er auch von der stellvertretenden CSU-Generalsekretärin Dorothee Bär gescholten wurde.

In ihrer Stellungnahme rücken die beiden Onlineexperten der Fraktion nun jedoch von Sperren ab: "Zugangssperren für Internetnutzer sind kein angemessenes Mittel zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet, weil der Internetzugang längst zum Kernbestand unserer Kommunikationsinfrastruktur gehört" , tönt es nun aus Berlin.

Stattdessen sollen sich nun, wie von der Studie vorgeschlagen, "Provider und Rechteinhaber zügig auf ein praktikables Warnhinweismodell einigen" . Die beiden Parteien sollen dann für eine, so Krings und Hevelin, "Selbstregulierung" sorgen. Gemeint ist damit wohl, dass die Provider Inhaber von Urheber- und Nutzungsrechten über Verstöße informieren sollen. Bisher ist das nur nach richterlicher Anordnung möglich und auch nur nach Antrag des Rechteinhabers.

Sollte diese Selbstregulierung nicht greifen, sehen sich Krings und Heveling verpflichtet, "eine gesetzliche Regelung zu entsprechenden Warnhinweisen vorzuschlagen" .


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