Twitter: Wie Musks Jet verfolgt wird und ob das eine gute Idee ist

Wer Elon Musks Privatjet auf herkömmlichen Seiten wie Flightradar24 sucht, wird ihn nicht finden. Wer ihn auf Twitter sucht, wird ihn so leicht auch nicht mehr finden, nachdem diverse Twitter-Accounts geblockt wurden, die seine Flugdaten veröffentlichten, inklusive einiger Journalisten. Verfechter der Trackeraccounts sind empört. Die Daten seien allesamt öffentlich und das Blockieren der Accounts ein Angriff gegen die Freiheit der Rede und der Presse. Aber ganz so einfach ist die Sache nicht.
Dass es heutzutage überhaupt möglich ist, Flugzeuge mit relativ einfachen Mitteln zu verfolgen, ist dem ADS-B-Sicherheitssystem(öffnet im neuen Fenster) zu verdanken. Gemeint ist damit ein für alle Flugzeuge vorgeschriebener Transponder, der neben einer ID-Nummer auch GPS-Daten zu Flughöhe, Richtung, Geschwindigkeit und Position sendet. Diese Daten werden von den Flugaufsichtsbehörden wie der US-amerikanischen FAA veröffentlicht. Diese nutzt auch Flightradar24, das tatsächlich komplett ohne Radar auskommt.
Es ist üblich, dass weithin bekannte oder wichtige Persönlichkeiten bei den Flugaufsichtsbehörden einen Antrag auf LADD (Limited Aircraft Data Displayed) stellen, um ihnen die ID-Nummern ihrer Flugzeuge nicht öffentlich zuzuordnen.(öffnet im neuen Fenster) Deshalb fehlen sie in den Registern der großen Anbieter wie Flightradar24. Die Gründe reichen von der praktischen Erwägung, dass Filmstars und Bands nicht nach jeder Landung von großen Gruppen von Superfans aufgehalten oder gar belästigt werden wollen, bis hin zu Sicherheitsproblemen.
0,0001 Prozent Verrückte reichen aus
Eine anlasslose Dauerüberwachung in aller Öffentlichkeit stellt für bekannte Persönlichkeiten nicht nur einen Verlust der Rest-Privatsphäre, sondern auch ein großes individuelles Sicherheitsrisiko dar. Fälle wie die Ermordung von John Lennon(öffnet im neuen Fenster) durch einen enttäuschten Superfan zeigen, dass das nicht nur Paranoia ist. Wenn jemand zig Millionen Fans hat, reicht es nicht aus, wenn 99,9999 Prozent von ihnen größtenteils harmlos sind. Die restlichen 0,0001 Prozent können 42 ernsthaft gefährliche Individuen sein.
Aber wie kommen Twitter-Accounts an Flugdaten, die mit LADD nicht öffentlich sind? – Durch eine Anfrage bei der FAA, unter Verweis auf den Freedom of Information Act, wie denn die ID des Privatjets von Elon Musk lautet, oder durch eine Durchsuchung des FAA-Registers(öffnet im neuen Fenster) nach passenden Maschinen. Da die ADS-B-Signale ständig gesendet und leicht von Privatpersonen empfangen werden können, wie es beispielsweise Youtuber Scott Manley(öffnet im neuen Fenster) gezeigt hat, konnte der Jet trotz LADD mühelos mithilfe der ID verfolgt werden, ohne dass streng genommen als Privatperson gegen die LADD verstoßen wird.(öffnet im neuen Fenster) Die FAA sah sich aber in der Verantwortung, den Besitzern der Flugzeuge trotz dieser Gesetzeslücke mehr Anonymität beim Echtzeit-Tracking zu verschaffen.
Auch verbesserte Anonymität wird ausgehebelt
Deshalb wurde 2020 die PIA eingeführt,(öffnet im neuen Fenster) die Privacy ICAO Address, die ähnlich wie ein rotes Nummernschild beim Auto funktioniert und Flugzeugen keine dauerhafte ID-Nummer für das ADS-B-Funksignal zuordnet. Da aber jedes Flugzeug einen öffentlich einsehbaren Flugplan veröffentlichen muss, lässt sich aus den gesammelten Flugdaten wie Flughöhe und Geschwindigkeit auf den Flugzeugtyp schließen und aus den Flugplänen im Ausschlussverfahren nachvollziehen, welche ID das gesuchte, aber eigentlich anonyme, Flugzeug aktuell hat.
Wenn sich die Betreiber der ADS-B-Tracker darauf berufen, dass sie nur öffentlich verfügbare Daten veröffentlichen, verschweigen sie also, dass sie absichtlich die von der Flugaufsichtsbehörde gewollte Anonymisierung aushebeln müssen. Das Resultat ist anlasslose öffentliche Dauerüberwachung auf Grundlage von Daten, die lediglich der Flugsicherung dienen sollen. Dass dabei einfaches und billiges Equipment zum Einsatz kommt, ändert nichts an dieser Problematik.
Ein wichtiger Grund für Demonstrationen gegen übergriffige Überwachung und Datensammlung von Personen in der Öffentlichkeit ist gerade, dass die gesammelten Daten oft schlecht gesichert sind und leicht in die Öffentlichkeit gelangen können. Dabei wird zu Recht darauf verwiesen, dass das Argument "Wer nichts zu verbergen hat, braucht auch nichts zu befürchten" nicht stichhaltig ist. Beim ADS-B-Tracking von Privatflugzeugen ist die mögliche Veröffentlichung persönlicher Daten kein Sicherheitsleck, sondern das Ziel.
Der Autor meint dazu:
Es ist deshalb auch ohne juristische Fachkenntnis kaum nachvollziehbar, wie diese Form anlassloser öffentlicher Dauerüberwachung durch Meinungs- oder Pressefreiheit gedeckt sein kann. Bei anlassbezogener Berichterstattung im Einzelfall sieht es anders aus und Elon Musk hat sich damit auch einverstanden erklärt. Sein Flugzeug zu verfolgen, um zu sehen, wann er zum Start der ersten Mondmission des Starship ankommt, dürfte also kein Problem sein. Auch wenn er, seinem Humor entsprechend, dabei wahrscheinlich eher mit einem Dreirad fahren würde.
Insgesamt zeichnet die Debatte ein verstörendes Bild vom Selbstverständnis einiger Teile des Journalismus im Umgang mit Personen des öffentlichen Lebens, das an die Zustände vor 25 Jahren beim Tod von Prinzessin Diana erinnert. Es empfiehlt sich im Journalismus, aber auch im Leben allgemein, nicht nur auf die Buchstaben des Gesetzes zu achten und den Rahmen des Möglichen bis über die Schmerzgrenze hinaus auszureizen, sondern auch an die von Wesley-Crusher-Darsteller Wil Wheaton geprägte Maxime zu denken: Don't be a dick. Frei übersetzt: Sei kein Arschloch.
Nachtrag vom 16. Dezember 2022, 21:22 Uhr
Anders als zunächst dargestellt kann die ID von Flugzeugen auch durch Durchsuchung des FAA Registers nach den Zulassungsdaten des Flugzeugs gefunden werden. Der Absatz wurde angepasst und ein Hinweis auf die LADD Bestimmungen ergänzt.



