Twitter: Richterin billigt fragwürdige Musk-Vereinbarung mit Börsenaufsicht
Eine US-Bundesrichterin hat den Vergleich zwischen der US-Börsenaufsicht SEC und Tech-Milliardär Elon Musk im Streit über verspätete Offenlegungen bei der Übernahme von Twitter offiziell gebilligt. Bezirksrichterin Sparkle Sooknanan äußerte in Washington zwar erhebliche Bedenken (PDF(öffnet im neuen Fenster)), sah jedoch nur wenig Spielraum bei der Beurteilung der Fairness und Angemessenheit des Vergleichs. Weder die SEC noch Musks Anwälte gaben einen Kommentar ab.
Musk übernahm im Jahr 2022 den Kurznachrichtendienst Twitter für 44 Milliarden Dollar und benannte ihn später in X um. Die US-Börsenaufsicht SEC warf ihm vor, den massiven Aufkauf von Twitter-Aktien im Vorfeld der Übernahme viel zu spät öffentlich gemacht zu haben.
Durch die Geheimhaltung konnte er die Aktien auf dem Markt deutlich günstiger erwerben und sparte so laut Klageschrift rund 150 Millionen Dollar. Leidtragende waren die normalen Anleger, die ein Recht darauf gehabt hätten, rechtzeitig von den Übernahmeplänen zu erfahren. Musk verteidigte sich stets damit, dass die verspätete Offenlegung keine Absicht gewesen sei.
SEC und Musk präsentieren ungewöhnlichen Vergleich
Ursprünglich wollte die SEC, dass Musk diese 150 Millionen Dollar als unrechtmäßige Bereicherung an die Anleger zurückzahlt. Doch im Mai 2026 nahm der Fall eine unerwartete Wende. Die SEC und Musks Anwälte präsentierten dem Gericht einen fertigen Vergleich.
Die Details überraschten: Musk wird als Privatperson komplett aus der Schusslinie genommen. Stattdessen richtet sich die Strafe gegen eine Art Vermögensverwaltung, den Elon Musk Revocable Trust, dessen alleiniger Treuhänder und Begünstigter der Namensgeber selbst ist. Und statt einer Rückzahlung von 150 Millionen Dollar sieht der Vergleich lediglich eine Zivilstrafe von 1,5 Millionen Dollar vor. Das Geld geht zudem nicht an die geschädigten Anleger, sondern direkt an die Staatskasse.
In ihrer Urteilsbegründung machte Richterin Sooknanan aus ihrer Frustration keinen Hehl. Sie wunderte sich offen, warum die Börsenaufsicht es zugelassen habe, dass der Trust erst in letzter Minute in den Prozess eingeführt worden sei – offensichtlich nur zu dem Zweck, damit Musk öffentlich behaupten könne, er sei persönlich nicht belangt worden.
Richterin hatte keine Wahl
Juristisch gesehen hatte die Richterin jedoch keinen Spielraum. Wie Sooknanan erklärte, sei ein Gericht bei solchen Einigungen zwar kein bloßer "Stempelautomat", aber eben auch kein "Bürgerbeauftragter", der eigene Ermittlungen anstelle. Solange ein Vergleich nicht "die richterlichen Befugnisse verhöhnt" und absolute Mindeststandards an Fairness erfülle, müsse das Gericht ihn akzeptieren – selbst wenn es die Einigung für unangemessen halte.
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