Twitpic: Urheberrecht schützt Twitter-Fotos

Die Rechte an Fotos, die über Twitter verbreitet werden, liegen beim Urheber. Klingt logisch? Nicht für die Agentur AFP, die Bilder eines Fotografen aus Twitter gefischt und verkauft hat. Eine New Yorker Richterin sieht darin einen klaren Verstoß gegen das Urheberrecht.

Artikel veröffentlicht am ,
Twitter: Nutzungsbedingungen deutlich überinterpretiert
Twitter: Nutzungsbedingungen deutlich überinterpretiert (Bild: Fred Tanneau/AFP)

Fotos, die über den Microblogging-Dienst Twitter verbreitet werden, unterliegen ebenso wie andere Fotos dem Schutz des Urheberrechts. Diese Meinung vertritt eine Richterin in New York. Sie stellt sich damit auf die Seite eines Fotografen gegen die Nachrichtenagentur Agence France Press (AFP) und die Tageszeitung Washington Post.

In dem Verfahren ging es um Fotos von dem Erdbeben in Haiti Anfang 2010. Eines der Bilder zeigt die Rettung einer Frau, die von Trümmern halb begraben ist. Helfer versuchen, sie mit bloßen Händen freizuschaufeln. Das Bild wurde später mit einem World Press Photo Award ausgezeichnet. Die Fotos erschienen in vielen Medien weltweit.

Fotos bei Twitpic

Der haitianische Pressefotograf Daniel Morel nahm das Foto unmittelbar nach dem Beben am 12. Januar 2010 auf und veröffentlichte es, zusammen mit einer Reihe weiterer, über Twitpic. AFP fand die Fotos im Twitter-Konto eines anderen Nutzers, der Morels Bilder widerrechtlich verbreitet hatte. Die Agentur griff die Fotos auf und verbreitete sie ihrerseits - anfangs sogar noch mit einer falschen Urheberrechtsangabe.

Dagegen hat Morel geklagt und verlangt Schadensersatz. AFP verteidigt sich mit einem Hinweis auf die Nutzungsbedingungen von Twitpic (Terms of Service, TOS), nach denen Nutzer die Erlaubnis zur Verbreitung und Lizenzierung der Fotos an Dritte einräumen. Das gilt allerdings explizit nur für Twitpic. Wenige Zeilen darüber ist zu lesen, dass die Urheber alle Rechte an ihren Bildern haben.

Schadensersatz eingeschränkt

So sieht das auch Alison Nathan, Richterin am District Court for the Southern District of New York: "Aus den Twitter TOS eine uneingeschränkte Genehmigung für Dritte herauszulesen, Inhalte aus Twitter zu nehmen und sie zu verkaufen, wäre eine deutliche Überinterpretation der Twitter TOS", heißt es in einer Stellungnahme Nathans. AFP und Washington Post hätten demnach die Fotos unrechtmäßig genutzt und damit eine Urheberrechtsverletzung begangen.

Gleichzeitig schränkte die Richterin die Schadensersatzforderungen Morels ein. Nach dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) hätte der Fotograf Forderungen in zwei- oder sogar dreistelliger Millionenhöhe stellen können. Morel hatte vorgerechnet, dass ihm mindestens rund 44 Millionen US-Dollar zustünden. Das hält Nathan für deutlich überzogen.

Die Stellungnahme der Richterin bezieht nur AFP und die Washington Post als Kunden der Agentur Getty Images ein. Noch sind aber einige Fragen in dem Fall offen, darunter, welche Verantwortung Getty zukommt. Diese Fragen müssen in einem Verfahren geklärt werden.

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Drizzt 17. Jan 2013

So wie ich das Verstanden habe, räumt man mit dem Hochladen ein, dass auch dritte deine...

AntiMac 17. Jan 2013

Puh, dann ist die Forderung ja berechtigt.

Salzbretzel 16. Jan 2013

Auf dem Bild sieht es nicht unbedingt so aus als wenn er helfen könnte. Vielleicht wollte...

TrololoPotato 16. Jan 2013

...das symbolische Bild vom Bildschirm mit Twitter drauf ist ja auch von AFP.



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