Twitpic: Urheberrecht schützt Twitter-Fotos

Fotos, die über den Microblogging-Dienst Twitter verbreitet werden, unterliegen ebenso wie andere Fotos dem Schutz des Urheberrechts. Diese Meinung vertritt eine Richterin in New York. Sie stellt sich damit auf die Seite eines Fotografen gegen die Nachrichtenagentur Agence France Press (AFP) und die Tageszeitung Washington Post.
In dem Verfahren ging es um Fotos von dem Erdbeben in Haiti Anfang 2010. Eines der Bilder zeigt die Rettung einer Frau, die von Trümmern halb begraben ist. Helfer versuchen, sie mit bloßen Händen freizuschaufeln. Das Bild wurde später mit einem World Press Photo Award ausgezeichnet(öffnet im neuen Fenster) . Die Fotos erschienen in vielen Medien weltweit.
Fotos bei Twitpic
Der haitianische Pressefotograf Daniel Morel(öffnet im neuen Fenster) nahm das Foto unmittelbar nach dem Beben am 12. Januar 2010 auf und veröffentlichte es, zusammen mit einer Reihe weiterer, über Twitpic. AFP fand die Fotos im Twitter-Konto eines anderen Nutzers, der Morels Bilder widerrechtlich verbreitet hatte. Die Agentur griff die Fotos auf und verbreitete sie ihrerseits – anfangs sogar noch mit einer falschen Urheberrechtsangabe.
Dagegen hat Morel geklagt und verlangt Schadensersatz. AFP verteidigt sich mit einem Hinweis auf die Nutzungsbedingungen von Twitpic(öffnet im neuen Fenster) (Terms of Service, TOS), nach denen Nutzer die Erlaubnis zur Verbreitung und Lizenzierung der Fotos an Dritte einräumen. Das gilt allerdings explizit nur für Twitpic. Wenige Zeilen darüber ist zu lesen, dass die Urheber alle Rechte an ihren Bildern haben.
Schadensersatz eingeschränkt
So sieht das auch Alison Nathan, Richterin am District Court for the Southern District of New York: "Aus den Twitter TOS eine uneingeschränkte Genehmigung für Dritte herauszulesen, Inhalte aus Twitter zu nehmen und sie zu verkaufen, wäre eine deutliche Überinterpretation der Twitter TOS" , heißt es in einer Stellungnahme Nathans(öffnet im neuen Fenster) . AFP und Washington Post hätten demnach die Fotos unrechtmäßig genutzt und damit eine Urheberrechtsverletzung begangen.
Gleichzeitig schränkte die Richterin die Schadensersatzforderungen Morels ein. Nach dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) hätte der Fotograf Forderungen in zwei- oder sogar dreistelliger Millionenhöhe stellen können. Morel hatte vorgerechnet, dass ihm mindestens rund 44 Millionen US-Dollar zustünden. Das hält Nathan für deutlich überzogen.
Die Stellungnahme der Richterin bezieht nur AFP und die Washington Post als Kunden der Agentur Getty Images ein. Noch sind aber einige Fragen in dem Fall offen, darunter, welche Verantwortung Getty zukommt. Diese Fragen müssen in einem Verfahren geklärt werden.



