Twitch: Medienanstalt droht mit Verfahren gegen Gronkh

Nicht nur Peter Smits, sondern auch Erik "Gronkh" Range hat Post von der Medienanstalt Nordrhein-Westfalen bekommen. Es geht um den Twitch-Kanal des Streamers und um die Frage, ob dafür eine Rundfunklizenz nötig ist - ähnlich wie schon bei Pietsmiet TV.

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Erik "Gronkh" Range ist einer der bekanntesten deutschen Streamer.
Erik "Gronkh" Range ist einer der bekanntesten deutschen Streamer. (Bild: Araya Diaz/Getty Images for The Mansion by Studio 71)

Nach Peter Smits (Pietsmiet TV) hat auch Erik "Gronkh" Range Post von der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen bekommen - beide Streamer haben ihren Sitz in Köln. Auch im Falle von Gronkh sind die Medienwächter laut einem Schreiben vom April 2017 der Auffassung, dass für dessen Twitch-Kanal eine Rundfunklizenz nötig ist. Die Argumentation ähnelt der aus dem Fall Pietsmiet TV: Weil regelmäßig mehr als 500 Zuschauer erreicht würden, und weil es sich um eine regelmäßige Sendung handele, sei eine Zulassung nötig.

Wirklich vergleichbar sind die Fälle allerdings trotz gewisser Parallelen nicht. Peter Smits hatte seinen Kanal auf Twitch - auf dem tatsächlich nach einem halbwegs festen Schema ältere Streams neu übertragen wurden - wegen der Medienanstalt abgeschaltet. Gronkh hingegen argumentiert laut Games Wirtschaft über seinen Anwalt, dass auf dem Kanal nur unregelmäßig Live-Videos ausgestrahlt würden, und dass es durchaus auch mal Wochen ganz ohne Sendungen gebe - oft schlicht aus persönlichen Gründen von Gronkh.

Außerdem deutet der Anwalt an, dass eigentlich Twitch eine Rundfunklizenz benötigen würde. Das Argument: Erik Range sei eigentlich nur der Produzent der Sendungen - und ähnlich wie beim klassischen Fernsehen müssten dort ja auch die Sender über eine Lizenz verfügen, aber natürlich nicht jede einzelne Produktionsfirma.

Rundfunkrechtlich unbedenklich?

Deshalb und aus einer Reihe weiterer Gründe habe der Anwalt einen Antrag auf "rundfunkrechtliche Unbedenklichkeit" gestellt, sprich: Gronkh dürfte dann weiter ohne die Lizenz auch auf Twitch streamen. Das wiederum hat nun die Medienanstalt vorerst abgelehnt. Sie droht mit einem aufsichtsrechtlichen Verfahren, und will von Range und seinem Anwalt bis zum 10. Juli 2017 eine Antwort über das weitere Vorgehen.

Seit einigen Monaten kümmern sich die Landesmedienanstalten verstärkt um die Szene der Streamer, insbesondere die von Nordrhein-Westfalen ist sehr aktiv. In einem Interview hatte ihr Chef Tobias Schmid der Szene einen "bemerkenswert unprofessionellen" Umgang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vorgeworfen - diese aber als "sicher nicht mehr zeitgemäß" bezeichnet.

Ausgerechnet in Nordrhein-Westfalen hat übrigens die neue Landesregierung aus CDU und FDP in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dafür zu sorgen, dass Streamer künftig keine Rundfunklizenz mehr benötigen - was dem Medienstandort Köln, von dem aus viele Youtuber senden, natürlich sehr zugute käme. Bis eine Neufassung der Mediengesetze verabschiedet ist, dürften aber Monate - eher einige Jahre - vergehen.

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Sir_Cadillac 07. Sep 2017

Naja. Wär ja ok wenn er das zahlt. Aber dann sollte man vielleicht mal darüber nachdenken...

Berner Rösti 26. Jun 2017

Und? Selbst mit der von dir aus der Wiki zitierten Langfassung hat sich an meiner...

Berner Rösti 26. Jun 2017

Der Unterschied ist einfach: Alles, was "on demand" angeboten wird, kann man jederzeit...

Dwalinn 26. Jun 2017

Naja ich habe das so verstanden das es ausreicht das 500 Leute zugucken können (und das...



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