TV und Radio: EU-Parlament lockert Geoblocking

Das EU-Parlament hat einen Richtlinienentwurf für den Wegfall des Geoblockings für Fernseh- und Radiosender beschlossen. Damit können einige ausgewählte Inhalte auch im EU-Ausland über das Internet angeschaut werden.

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EU schränkt das Geoblocking von Mediatheken ein.
EU schränkt das Geoblocking von Mediatheken ein. (Bild: ZDF)

Das übliche Geoblocking für die Internetübertragung von Radio- und Fernsehprogrammen wird aufgeweicht. Das EU-Parlament hat den Richtlinienentwurf zur Ergänzung des sogenannten Satcab beschlossen, der Mitte Dezember 2018 von den Verhandlungsführern der EU erarbeitet wurde. Satcab steht für die Kabel-Satelliten-Richtlinie und soll erweitert werden, um auch grenzüberschreitende Überstrahlungen über das Internet zu regeln. Die neue Richtlinie sieht vor, dass ausgewählte Inhalte der Radio- und Fernsehsender auch grenzüberschreitend angeboten werden können.

Zu den grenzüberschreitenden Sendungen gehören tagesaktuelle Nachrichten sowie alle Inhalte, die von den Sendeanstalten komplett selbst finanziert wurden. Ausgenommen davon sind alle Sportveranstaltungen. In einem Vorschlag der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 war eine weitgehende Abschaffung des Geoblockings von Radio- und Fernsehsendungen vorgeschlagen worden. Die Mehrheit im zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments wollte das aber nicht umsetzen. Die neuen Regeln sollen eine bessere Verbreitung von Nachrichten und Sendungen zum aktuellen Zeitgeschehen ermöglichen.

Wollen Rundfunkanstalten ihre Dienste grenzüberschreitend übertragen, müssten diese nach den neuen Regeln nur noch das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in ihrem EU-Niederlassungsland klären. Bisher legte die Satcab-Richtlinie fest, dass Sendeanstalten mit den Rechteinhabern für jedes EU-Land separate Vergütungsverträge abschließen müssen. Dieses sogenannte Territorialprinzip führte dazu, dass etwa die Mediathekeninhalte von ARD und ZDF außerhalb Deutschlands großteils nicht verfügbar sind.

Richtlinie berücksichtigt Wünsche privater Fernsehanstalten

Begleitet wurde der Prozess durch starke Beeinflussung vonseiten privater Fernsehanstalten wie ProSiebenSat.1 und RTL, aber auch Amazon, Maxdome und des Axel-Springer-Verlages. So hatte der Lobbyverband Privater Medien Vaunet, bei dem die obigen Unternehmen Mitglied sind, das Parlament davor gewarnt, in den territorialen Charakter des Urheberrechts einzugreifen: "Eine vermeintlich vereinfachte Lizenzierung von Film - und Fernsehprogrammen nach dem Prinzip 'Buy 1, get 27 on top' würde in erster Linie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten privilegieren, zulasten der Verhandlungsposition unabhängiger Programmlieferanten", hieß es in einer Stellungnahme. Eine "exklusive, gebietsbezogene Lizenzvergabe von Film- und Fernsehrechten" sei notwendig. Damit ist die lukrative Vermarktung in jedem einzelnen EU-Staat gemeint.

Die Richtlinie wurde mit 460 Stimmen bei 53 Gegenstimmen und 8 Enthaltungen angenommen. Im nächsten Schritt muss die vom Parlament verabschiedete Richtlinie noch vom Europäischen Rat gebilligt werden. Die Zustimmung gilt als Formsache. Im nächsten Schritt wird die Richtlinie im EU-Amtsblatt veröffentlicht, danach haben die EU-Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, basierend auf der Richtlinie nationale Gesetze zu verabschieden.

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bombinho 01. Apr 2019

Man bewegt sich mit riesigen Schritten auf eine moegliche Diskussion zu dem Thema 'Medien...

hl_1001 01. Apr 2019

Kann in einer anderen Zeitzone nur schwer auf die Inhalte zugreifen, wenn ein...

Kleba 01. Apr 2019

Als wären die o.g. "unabhängige Programmlieferanten". Da ist ja unser mit Politikern...



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