Förderung privater Ladeinfrastruktur und Besonderheiten für Mieter
Inzwischen gibt es regionale und nationale Förderprogramme für den Aufbau einer privaten Ladeinfrastruktur. Erst in der vergangenen Woche startete das Programm 440 der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dieses unterstützt im Prinzip alle vorgestellten Konzepte, sofern sie über eine netzdienliche Abschaltfunktion verfügen. Damit will die Bundesregierung erreichen, dass der Ausbau der Elektromobilität die bestehenden Niederspannungsnetze nicht überlastet.
Der große Nachteil dieses Programms: Die Förderhöhe wird durch die Zahl der angeschafften Wallboxen begrenzt. Selbst wenn die Grundinstallation 10.000 Euro kostet, liegt die Fördersumme nur bei 1.800 Euro, wenn zunächst nur zwei Ladepunkte eingerichtet werden sollen. Das spielt vor allem dann eine Rolle, wenn die Wallboxen deutlich günstiger als 900 Euro sind und die Differenz für die Grundinstallation verwendet werden könnte. OCPP-fähige Wallboxen mit integriertem Gleichstrom-FI kosten in der Regel mehr als 900 Euro.
Regionale Förderungen der Elektromobilität können nicht nur für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen, sondern unter Umständen auch für die Ladeinfrastruktur verwendet werden. So finanziert die Stadt München "Ladeinfrastruktur mit 40 Prozent der Nettokosten für Planung, Montage und Installation bis maximal 3.000 Euro für Normalladepunkte und maximal 10.000 Euro für Schnellladepunkte" sowie "Beratungsleistungen mit 80 Prozent bis maximal 6.000 Euro".
Welche Besonderheiten gibt es für Mieter?
Der Anspruch auf "bauliche Veränderungen" für eine Lademöglichkeit gilt nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Mieter. Hierzu heißt es künftig in Paragraf 554 des Bürgerlichen Gesetzbuches weiter: "Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten."
Handelt es sich bei der Mietsache um ein Einfamilien- oder kleineres Mehrfamilienhaus, dürfte die Zustimmung des Vermieters vermutlich kein großes Problem darstellen. Anders sieht es jedoch aus, wenn es sich um einen Stellplatz in einer größeren Tiefgarage handelt und der Vermieter als Eigentümer Teil einer WEG ist. Laut Gesetzesbegründung muss sich der Vermieter zumindest darum bemühen, einen entsprechenden WEG-Beschluss herbeizuführen. Eine Erlaubnis ohne WEG-Beschluss ist ihm "nicht zumutbar".
Weiter heißt es: "Wird die Ausführung der baulichen Veränderung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Kosten des vermietenden Wohnungseigentümers beschlossen, so kann der Vermieter dies dem Anspruch des Mieters auf Selbstvornahme entgegenhalten." Das heißt: Wenn die Eigentümergemeinschaft den Aufbau einer gemeinschaftlichen Ladeinfrastruktur beschließt, kann der Vermieter seine anteiligen Kosten auf die Miete umlegen. Zudem kann er vom Mieter eine Kaution verlangen, um die Wallbox nach Mietende wieder zurückbauen zu können.
Fazit
Der Ausbau einer Ladeinfrastruktur in einer gemeinschaftlich genutzten Tiefgarage kann trotz der Gesetzesänderung ein langfristiger Prozess werden. Da weiterhin ein Beschluss der Eigentümer erforderlich ist, sollte vor der Abstimmung ein für die jeweilige Immobilie sinnvolles Konzept gefunden werden, für das entsprechende Kostenvoranschläge eingeholt werden.
Verfügt weder die WEG noch die Hausverwaltung über die erforderliche Expertise, könnte die Beauftragung eines Beratungsunternehmens sinnvoll sein, um die technischen und rechtlichen Voraussetzungen im konkreten Fall zu klären. Da mit entsprechenden Anträgen früher oder später zu rechnen ist, sollte möglichst frühzeitig mit der Vorarbeit begonnen werden.
Rein technisch oder rechtlich steht der Elektrifizierung inzwischen wenig im Wege. Entscheidend ist nur noch, das für die eigene Immobilie richtige Konzept zu finden und es zügig umzusetzen. Das Fazit von Peter Kraume aus Ebersberg dürfte für viele vergleichbare Projekte gelten: "Es brauchte viel Enthusiasmus und langen Atem!" Aber mit dem richtigen Partner sei eine zügige Umsetzung möglich.
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