TÜV-Experte: E-Mail-Lesen im Auto bei laufendem Motor verboten
Selbst wenn das Auto steht, darf der Fahrer nicht zum Smartphone greifen, um eine E-Mail zu lesen oder eine SMS zu versenden, solange der Motor läuft. Mit dem Notebook ist dies dagegen keine Ordnungswidrigkeit.

Wer im Auto bei laufendem Motor sein Mobiltelefon auf SMS- oder E-Mail-Eingang überprüft, zahlt ein Bußgeld von 40 Euro und erhält einen Punkt in Flensburg. Das hat Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte beim TÜV Rheinland, erklärt. "Solange das Auto rollt oder der Motor im Stand läuft, gilt: Handy nicht anfassen."
Auch wer mit dem Mobiltelefon nur in der Hand herumspielt, ohne überhaupt auf das Display zu schauen, müsse bei einer behördlichen Kontrolle zahlen.
Sander erinnerte daran, dass es in der Straßenverkehrsordnung, Paragraf 23, heißt: "Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist."
Fahrer, die im Auto mit einem Notebook hantieren, machen sich zunächst rein rechtlich nicht strafbar. "Wenn sie aber dadurch einen Unfall verursachen, können die Versicherungen den Vollkaskoschutz einschränken oder Regressforderungen stellen. Bei grob fahrlässigem Verhalten droht sogar eine Mitschuld", sagte Sander.
Der ADAC hat die Aussagen von Sander bestätigt. "Wer andere Geräte oder Dinge in der Hand hält, handelt in der Tat nicht ordnungswidrig", sagte eine ADAC-Sprecherin Golem.de auf Anfrage.
Das Lesen und Schreiben von Nachrichten auf einem Mobiltelefon lenkt den Autofahrer stark ab. US-Forscher haben herausgefunden, dass sich die Reaktionszeit dabei sogar verdoppeln und der Fahrer Hindernisse übersehen kann. Normalerweise reagiert ein Fahrer in maximal zwei Sekunden auf ein Hindernis. War er durch das Schreiben einer SMS abgelenkt, verlängerte sich die Reaktionszeit auf drei bis vier Sekunden.
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Hallo, macht mal langsam. Im Text steht, "dem Fahrzeugführer ist ...untersagt". Da...
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