Trotz wachsendem Markt: Cyberversicherungen waren 2021 ein Verlustgeschäft

Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) zieht in einer Pressemitteilung vom 7. September 2022 eine Bilanz der Cyberversicherungen für das Jahr 2021(öffnet im neuen Fenster) . Demnach verzeichneten Versicherungen mit entsprechenden Policen, die Cyberangriffe umfassen, im vergangenen Jahr erstmals Verluste.
Die Versicherungen gaben im Jahr 2021 knapp 137 Millionen Euro für Schäden aus. Das ist dreimal so viel wie im Jahr 2020.
Trotz eines wachsenden Markts mit mehr abgeschlossenen Versicherungen kamen auf jeden Euro Umsatz 1,24 Euro Verluste. "Unter dem Strich betrug die Schaden-Kostenquote fast 124 Prozent nach 65 Prozent ein Jahr zuvor" , fasste Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des GDV, diesen Umstand zusammen. Asmussen erklärte das Verlustgeschäft mit einzelnen Angriffen, die zu "besonders schwerwiegenden Folgen" mit "Kosten im oberen einstelligen Millionenbereich" geführt hätten.
Noch junger Markt
Asmussen zeigte sich für das aktuelle Jahr hoffnungsvoll und führte die Probleme auf den jungen, noch wachsenden Markt zurück: "In den ersten sechs Monaten sind spürbar weniger Schäden entstanden" , betonte Asmussen. Das Wachstum werde sich fortsetzen. In der Pressemitteilung heißt es: "Ende 2021 besaßen knapp 243.000 Kunden eine Cyberversicherung - ein Viertel mehr als ein Jahr zuvor. Ähnlich stark legten die Vertragszahlen auch im ersten Halbjahr 2022 zu."
Welcher Schaden bei Cyberpolicen übernommen wird, ist nicht immer eindeutig. Im Januar 2022 wollte die Versicherung Ace American die durch die Malware Notpetya verursachten Schäden bei dem Pharmaunternehmen und Ace-Kunden Merck nicht übernehmen. Die Versicherung verwies darauf, dass Kriegshandlungen nicht versichert seien. Doch vor einem US-Gericht in New Jersey kam das Unternehmen mit dieser Begründung nicht durch .
Im Mai 2022 sprach sich die Vizepräsidentin des Bundeskriminalamts gegen Zahlungen von Lösegeld bei Ransomwareangriffen aus . Ob die aktuellen Verlustgeschäfte auf hohe Lösegeldzahlungen zurückzuführen sind, wird in der Pressemitteilung des GDV nicht erwähnt.



