Trotz Routerfreiheit: Spekulationen über Zertifizierung von Kabelmodems

Die deutschen Kabelnetzbetreiber bereiten sich nur zögernd auf die Abschaffung des Routerzwangs am 1. August dieses Jahres vor. Obwohl die gesetzliche Regelung seit Jahren abzusehen war, liegt bislang immer noch keine Schnittstellenbeschreibung für die jeweiligen Netze vor. Derzeit entwickele der Branchenverband Anga(öffnet im neuen Fenster) zusammen mit den Unternehmen ein Muster einer solchen Beschreibung, teilte Anga auf Anfrage von Golem.de mit. Einem Bericht von Heise zufolge(öffnet im neuen Fenster) gab es dazu Mitte April ein Herstellertreffen in Kerpen, wo sich die technische Zentrale von Unitymedia befindet.
Laut Anga ging es bei den Gesprächen darum, "die Anforderungen der Hersteller an eine solche Schnittstellenbeschreibung zu erfahren und nach Möglichkeit aufzunehmen" . Themen seien die reinen Docsis-Spezifikationen wie PHY, MULPI, OSSI, SEC, CMCI sowie die Packet-Cable-Lösungen gewesen. Eine Mehrzahl der Hersteller begrüßte demnach einen Funktionstest an dem jeweiligen Netz des Anbieters. Ziel der Hersteller sei es, "einen stabilen Betrieb der Modems an den Netzen sicherzustellen und die Möglichkeit der Wartung zu haben" .
Schwaches Dementi von Anga
Nach Angaben von Heise beklagten sich Zulieferer aus Asien anschließend unter der Hand darüber, dass sie sich von der Anga zu einer Zertifizierung verleitet fühlten. Es werde befürchtet, dass die Kabelnetzbetreiber mit einer solchen Zertifizierung die Zahl der zugelassenen Geräte nachträglich doch wieder einschränken könnten. Zudem würden dadurch der Entwicklungsaufwand steigen und sich die Einführung von Router-Modellen verzögern. Auf Anfrage von Golem.de, ob eine solche Zertifizierung geplant sei, antwortete der Verband lediglich: "Eine Zertifizierung war nicht Thema der Herstellergespräche." Auf Anfragen bei europäischen und asiatischen Herstellern erhielten wir bislang keine Antworten.
Spätestens vom 1. August an müssen die Breitbandanbieter die kompletten Zugangsdaten ihrer Kunden herausgeben, damit diese ein Endgerät ihrer Wahl anschließen können. Dies hatten Bundestag und Bundesrat im Herbst 2015 beschlossen . Notwendige Zugangsdaten seien "dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen" , heißt es in dem Gesetz.
Bis zuletzt hatten vor allem Kabelnetzbetreiber versucht, die neue Regelung zu verhindern. Sie hatten darauf hingewiesen, dass durch die Verwendung inkompatibler Endgeräte das Erreichen der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate nicht sichergestellt werden könne, und durch die Verwendung nicht funktionaler Endgeräte Störungen im Telekommunikationsnetz des Netzbetreibers verursacht werden könnten. Auch bei der Vectoring-Technik könnten durch fehlerhafte Drittgeräte Störungen im Netz verursacht werden. Diese Bedenken hatte die große Koalition jedoch zurückgewiesen.



