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Trotz Filtereinstellung: Doctolib schiebt Kassenpatienten weiter Bezahltermine unter

Recherchen der Verbraucherzentrale zeigen: Trotz eines Urteils des Landgerichts Berlin werden Kassenpatienten kostspielige Privattermine angezeigt. Ohne klare Kennzeichnung durch Doctolib.
/ Achim Sawall
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Videosprechstunde in den Helios Kliniken (Bild: Thomas Oberländer / Helios Kliniken)
Videosprechstunde in den Helios Kliniken Bild: Thomas Oberländer / Helios Kliniken

Doctolib zeigt gesetzlich Versicherten trotz Filtereinstellung weiter Selbstzahlertermine und Termine von Privatpraxen an. Das haben Recherchen der Verbraucherzentrale Bundesverband ergeben, die am 2. Juli 2026 vorgestellt wurden(öffnet im neuen Fenster). Im Januar hatte das Landgericht Berlin nach einer Klage der Verbraucherzentrale entschieden, dass das Vorgehen von Doctolib irreführend ist, wenn trotz der Filtereinstellung "Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen" auch Arzttermine von Privatpraxen auftauchen.

Doctolib hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Auf Nachfrage von Golem gab es aktuell noch keine Antwort. Zuvor erklärte der Betreiber: "Unsere Suchfunktion bildet das gesetzlich verankerte Wahlrecht der Patient*innen zutreffend ab und kann unserer Meinung nach nicht als irreführend eingestuft werden – dies alleine aufgrund der eindeutigen und mehrfach vorhandenen Hinweise."

Die Verbraucherzentrale überprüfte aktuell 349 Einträge von Terminarten aus 37 gynäkologischen und dermatologischen Praxen. Terminarten geben den medizinischen Anlass für einen Arzttermin an, etwa ein Hautkrebsscreening.

Medizinische Versorgung nur noch für Reiche?

Trotz der Filtereinstellung "gesetzlich versichert" zeigte Doctolib auch Termine von Privatpraxen und Selbstzahlerleistungen an. Insgesamt wiesen mehr als ein Drittel der untersuchten Terminarten (144 von 349) auf eine erforderliche Selbstzahlung hin. Im Buchungsprozess wurde dabei teilweise erst sehr spät sichtbar, dass es sich um kostenpflichtige Angebote handelt. Bei 20 von 37 untersuchten Praxen wurde bei mindestens einer Terminart auf ein mögliches Ausfallhonorar hingewiesen.

Auch Recherchen von Golem ergaben, dass bei der Suche nach einer Therapie nur Termine buchbar waren, bei denen Patienten trotz einer ärztlichen Verordnung selbst zahlen mussten. Dies war bei der Buchung nicht ersichtlich und konnte erst online direkt mit den Ärzten und Psycho­thera­peuten geklärt werden.

Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands sagte: "Der Gesetzgeber muss klare Vorgaben für Arztterminportale festlegen" Es gehe für die Menschen darum, an medizinische Versorgung zu kommen. "Der Zugang zu Arztterminen muss transparent gestaltet werden und darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Die Politik sollte auch sicherstellen, dass die Terminbuchung vor Ort und telefonisch erhalten bleibt", betonte Pop.

Viele Arztpraxen sind dazu übergegangen, telefonische Terminanfragen nicht mehr zu beantworten, und bieten stattdessen nur noch die Onlinebuchung bei Doctolib an. Das geplante Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) soll klare Regeln für digitale Terminbuchungsplattformen schaffen.

Eigentlich ist für die Arztsuche der kassenärztliche Bereitschaftsdienst mit der Nummer 116117 zuständig, der auch digital Termine vermittelt(öffnet im neuen Fenster). Dieser Dienst ist aber kaum bekannt und online schwer auffindbar.

Nachtrag vom 3. Juli 2026, 13:04 Uhr

Unternehmenssprecher Dominik Kratzenberg sagte Golem: "Der Filter für Selbstzahlertermine wurde optimiert. Darüber hinaus wird die Suchergebnisliste bei kassenärztlichen Terminen ausschließlich Leistungen anzeigen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung abgedeckt werden." Doctolib habe angeblich "über mehrere Monate hinweg aktiv strukturelle Lösungen" entwickelt, die nun "schrittweise eingeführt" würden.


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