Datenweitergabe laut Caspar nicht zulässig
Nach Ansicht von Caspar ist jedoch schon die jetzige Form der Datenweitergabe nicht zulässig. Das liege unter anderem daran, dass in der eigentlichen Datenschutzrichtlinie darauf nicht eingegangen werde. Unter "Wesentliche Updates" heißt es lediglich: "Nichts von dem, was du über Whatsapp teilst, einschließlich deiner Nachrichten, Fotos und Account-Infos, wird über Facebook oder irgendeine andere Anwendung aus unserer App-Familie sichtbar für andere geteilt, und nichts von dem, was du in diesen Apps veröffentlichst, wird sichtbar für andere über Whatsapp geteilt, es sei denn, du selbst wählst die Option, dies zu tun."
Caspar sagte auf Anfrage von Golem.de: "Es ist ja nicht einmal klar, dass es sich bei den Informationen überhaupt um personenbezogenen Daten von Nutzern handelt und gegebenenfalls welche dies dann sein sollen. Hier bleibt alles im Ungefähren." Zudem müsste dann eine Prüfung erfolgen, ob das sogenannte Kopplungsverbot der EU-Verordnung eingehalten werde. Das "berechtigte Interesse" des Unternehmens an der Datenweitergabe dürfte nach Ansicht Caspars nicht ausreichend sein, um auf eine Einwilligung verzichten zu können.
Zuckerberg weicht Fragen aus
Mit dieser Argumentation sei Facebook bereits zuvor sowohl vor dem Verwaltungsgericht Hamburg als auch vor dem Hanseatischen Oberverwaltungsgericht gescheitert. "Das gilt für alle Zwecke, die Facebook hier angegeben hatte, insbesondere für den Zweck der Sicherheit des Netzwerks", sagte Caspar. Dazu sei kein anlassloser Massenaustausch erforderlich. "Der Zweck der Sicherheit kann vielmehr im Einzelfall nach Maßgabe eines konkreten Anlasses eine Rechtsgrundlage darstellen. Ein regelmäßiger Austausch der Nutzerdaten geht hier deutlich über das Ziel hinaus und weist in Richtung Vorratsdatenspeicherung", kritisierte der Datenschützer.
Facebook-Chef Zuckerberg hatte am Dienstag in einer Anhörung vor dem Europäischen Parlament eine konkrete Frage nach der Datenweitergabe nicht beantwortet. Der Grünen-Datenschutzexperte Jan Philipp Albrecht hatte Zuckerberg gefragt: "Wollen Sie mir und den europäischen Whatsapp- und Facebook-Nutzern versprechen, dass es vom kommenden Freitag an keinerlei Austausch oder gegenseitige Nutzung von Daten zwischen beiden Diensten gibt?" Doch in der Antwort Zuckerbergs spielte das Thema Whatsapp überhaupt keine Rolle. Albrecht hatte anschließend gedroht: "Gerade für Facebook haben wir die scharfen Sanktionen eingebaut in das Gesetz, nicht für die kleinen Unternehmen oder gar die Webseiten-Betreiber." So sei es mit den neuen Regeln nicht vereinbar, dass Nutzer global sämtliche Datenverarbeitungen des Unternehmens akzeptieren müssten.
Caspars Anordnung nicht mehr gültig
Ähnlich äußerte sich Caspar: "Während sich Unternehmen in Europa Sorgen machen, wie sie die Vorgaben der DSGVO fristgerecht umsetzen sollen, nehmen Facebook und Whatsapp den Übergang zur DSGVO und die künftige federführende Zuständigkeit der irischen Datenschutzbehörde offenbar zum Anlass, erneut jenes Vorhaben auszuführen, das sich für Facebook nach einem Gerichtsverfahren in Deutschland, bei dem Facebook in zwei Instanzen vor dem Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht Hamburg verloren hat, und einer umfassenden Diskussion der Datenschutzbeauftragten in Europa als rechtswidrig herausstellte und daher gestoppt wurde."
Das Problem für Caspar: Zwar hat seine Behörde vor Gericht recht bekommen. Doch nach dem Inkrafttreten der DSGVO ist Irland künftig federführende Behörde für Facebook. Daher kann er den gerichtlich bestätigten Verwaltungsakt nicht mehr durchsetzen.
Er empfiehlt Whatsapp-Nutzern daher, einer Weitergabe ihrer Daten an Facebook zu widersprechen, nachdem sie die Datenschutzbestimmungen gezwungenermaßen akzeptiert hätten. Dazu stellt Whatsapp nun eine Anleitung bereit. Nötigenfalls müsse sich der neue Europäische Datenschutzausschuss mit der Problematik beschäftigen. "Es wäre geradezu absurd, sollte der Einstieg in die DSGVO durch einen Massenaustausch der Daten von Millionen von EU-Nutzern erfolgen, der zuvor den Unternehmen nach dem alten Recht untersagt war", sagte Caspar.
Nachtrag vom 24. Mai 2018, 12:20 Uhr
Facebook bestätigte am Donnerstag die Datenweitergabe. Das geht aus den schriftlichen Antworten hervor, die das Unternehmen auf die am Dienstag im EU-Parlament gestellten Fragen an Zuckerberg nachreichte. Auf die Frage "Wollen Sie versprechen, dass es keinen Austausch der persönlichen Nutzerdaten zwischen den beiden Diensten gibt?", antwortete das Unternehmen: "Nein, weil wir Daten zwischen Whatsapp und Facebook tauschen werden, damit Facebook Dienste wie Tools oder Analysen für Whatsapp bereitstellen und dabei helfen kann, einen Missbrauch der Dienste zu bekämpfen." Facebook nannte als Beispiel "schlechte Akteure", die unerwünschte Nachrichten sendeten und geblockt werden könnten. Das Unternehmen bestätigte die Passagen aus der aktuellen Datenschutzrichtlinie, wonach keine Daten ausgetauscht würden, um die "Werbeerfahrung" auf Facebook zu verbessern.
Nachtrag vom 24. Mai 2018, 15:58 Uhr
Jan Philipp Albrecht kritisierte das Vorgehen Facebooks auf Anfrage von Golem.de scharf. "Die Vermischung der Daten von Whatsapp und Facebook wurde mehrfach durch Gerichte in Deutschland für rechtswidrig erklärt. Es ist daher geradezu skandalös, dass Facebook jetzt offen und ohne erkennbare Scham genau diese Vermischung bestätigt", sagte der Grünen-Politiker. Das Unternehmen bleibe allen Nutzern die Information darüber schuldig, was genau mit ihren Daten passiere. "Welche personenbezogenen Daten von Internetnutzern ohne Facebook-Account erhoben werden und zu welchem Zweck, ist leider weiterhin an vielen Stellen unklar. Auf all diesen Ebenen braucht es jetzt echte Transparenz", forderte Albrecht.
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Trotz DSGVO: Whatsapp teilt nun massenhaft Nutzerdaten mit Facebook |
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Es bringt wohl wenig zu widersprechen und die Services weiter zu nutzen. Ich habe den...
Das alles macht die Masse niemals mit. Deshalb spreche ich von dem "Gleichgewicht". Aber...
Danke! Endlich mal jemand der mich versteht und mir nicht erzählen will, ich wäre...
Weil eine Firma, ganz gleich welche, auf gar keinen Fall mächtiger sein darf als die...