Trotz Brexit: Briten wollen EU-Datenschutzregeln weiter einhalten
Die Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sollen in Großbritannien auch nach dem geplanten Austritt aus der EU erfüllt werden. Das sagte Claire Bradshaw vom britischen Digital- und Kulturministerium DCMS am Donnerstag auf der Bitkom-Datenschutzkonferenz in Berlin. Es seien lediglich technische Korrekturen erforderlich, damit die DSGVO voll angewendet werde. Bradshaw verwies darauf, dass allein zwischen Deutschland und Großbritannien Exporte in Höhe von sieben Milliarden Euro vom freien Datenverkehr abhingen, der "absolut entscheidend" für beide Ökonomien sei.
Nach dem Austritt aus der EU gilt Großbritannien als Drittstaat, mit dem unter bestimmten Bedingungen ein Austausch personenbezogener Daten von EU-Bürgern möglich ist. Dazu müsste die EU-Kommission feststellen, dass in Großbritannien ein vergleichbares Datenschutzniveau wie in der EU herrscht. Eine solche "Adäquatsentscheidung" ist auch die Grundlage für den Datenverkehr mit den USA auf der Basis des früheren Safe-Harbor-Abkommens und des neuen Privacy Shield.
Laut Bradshaw muss sich die britische Regierung auf jedes Brexit-Szenario vorbereiten. Sollte es bis kommenden März keinen Austrittsvertrag mit der EU geben, stünde man beim Thema Daten vor dem Abgrund. Das sei keine akademische Frage, sondern würde sich auf den Alltag der gesamten Bevölkerung auswirken.
Adäquatsverfahren soll schon starten
Das Ministerium habe daher die Politiker dazu gedrängt, einen pragmatischen Kurs zu verfolgen. Ihre Abteilung werbe eindringlich dafür, schon jetzt ein sogenanntes Adäquatsverfahren mit der EU-Kommission zu starten, damit es keine Unterbrechung beim Datentransfer gebe. Bradshaw verwies auf die Unabhängigkeit der britischen Datenschutzbeauftragten, die bei dem Adäquatsverfahren ebenfalls geprüft werden müsse. Zudem habe die Regierung beim Facebook-Skandal um die Analysefirma Cambridge Analytica gezeigt, dass ihr der Datenschutz der Nutzer wichtig sei.
Als problematisch beim Safe-Harbor-Abkommen hatte sich der mögliche Zugriff der US-Geheimdienste auf die Daten von EU-Bürgern erwiesen. Daher war das Abkommen im Oktober 2015 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungültig erklärt worden. An dessen Nachfolger, dem sogenannten Privacy Shield, gibt es ebenfalls scharfe Kritik von Datenschützern. Das Europaparlament will den Datenverkehr auf dieser Basis aussetzen.
Die DSGVO erlaubt die Datenübertragung in Länder mit einem "angemessenen Schutzniveau" (Artikel 45) oder auf Basis von Standarddatenschutzklauseln (Artikel 46). Hinzu kommen noch "genehmigte Verhaltensregeln" und ein "genehmigter Zertifizierungsmechanismus". Nach einem Urteil des irischen Obersten Gerichtshofs vom Oktober 2017 soll der EuGH darüber entscheiden, ob Facebook auf der Basis von Standardvertragsklauseln personenbezogene Nutzerdaten in die USA übertragen darf. In dem Verfahren werde es voraussichtlich in der ersten Hälfte des Jahres 2019 zu einer Verhandlung kommen, sagte die irische Datenschutzbeauftragte Helen Dixon auf der Bitkom-Tagung.
- Anzeige Hier geht es zu Hacking & Security: Das umfassende Handbuch bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.



