Bundesnetzagentur: Neue Vorbereitung für Huawei-Verbot ohne technische Begründung
Die Bundesnetzagentur hat laut einem Bericht der Wirtschaftswoche(öffnet im neuen Fenster) gemeinsam mit dem BSI und dem Bundesdatenschutzbeauftragten einen Entwurf für eine "erweiterte Liste der kritischen Funktionen" bei der EU eingereicht, wodurch erstmals das Antennenzugangsnetz (RAN) als kritische Infrastruktur eingestuft wird. Damit wird auf eine Grundlage hingearbeitet, die dem Bundesinnenministerium künftig ermöglicht, chinesische Ausrüster wie Huawei komplett aus den deutschen Mobilfunknetzen zu verbannen.
Der Entwurf wird unter den Notifizierungen für Deutschland auf dem TRIS-Portal der Europäischen Kommission geführt, das öffentlich einsehbar ist(öffnet im neuen Fenster).
Marta Mituta, Sprecherin der Bundesnetzagentur, bestätigte Golem den "notifizierten Entwurf des Katalogs von Sicherheitsanforderungen", bei dem es sich um ein laufendes Verwaltungsverfahren handelt. "Wir bitten um Verständnis, dass wir zu laufenden Verfahren keine Auskunft erteilen können." Alle Anfragen dazu, warum gNodeB neu eingestuft wurde und worauf man sich hier beruft, wurden von Mituta nicht beantwortet.
Länder, Verbände und Fachkreise müssen angehört werden
Zu 5G-Risikoanalyse verwies Mituta auf eine Darstellung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, nach der "5G-RAN besonders sicherheitskritisch bezüglich der regionalen Verfügbarkeit des Mobilfunks ist".
Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte Golem, man sei zu einer "Verordnung mit dem Bundesdigitalministerium im Gespräch", die einen Ausschluss auch gemäß der Neufassung des BSI-Gesetzes Ende vergangenen Jahres ermöglichen würde. Weiterhin seien aber die "Länder, Verbände und Fachkreise" anzuhören.
Ein Rip-out von Antennentechnik chinesischer Netzausrüster würde Kosten von bis zu 40 Milliarden Euro verursachen. Das betonten die CEOs europäischer Netzbetreiber am 15. September 2026 in einem offenen Brief ihres Verbands Connect Europe. Dadurch würde "dem Sektor genau das Kapital entzogen, das für Glasfaser, 5G und 6G benötigt wird", erklärten die Konzernchefs weiter.
Der Telco-Analyst John Strand, der die USA aktiv darin unterstützt, Europa unter Druck zu setzen, dass diese chinesische Ausrüster verbietet, schätzt die Kosten in Deutschland auf nur 2,5 Milliarden Euro. Hintergrund ist, dass die USA den Open-RAN-Bereich weitgehend wirtschaftlich, technologisch und überwachungstechnisch kontrollieren. Die europäischen Ausrüster Nokia und Ericsson sind eng mit den USA verbunden. So erklärte Nokia beim Verkauf von Anteilen an Nvidia, man wolle "Amerikas Rückkehr zur Führungsrolle in der Telekommunikation" stärken. Strand ist kein sachlich analysierender Experte, sondern vertritt einen technisch nicht fundierten, anti-chinesischen Hardliner-Standpunkt.
Die Bundesnetzagentur reichte vor Kurzem ihren Entwurf für die "erweiterte Liste der kritischen Funktionen" bei der EU ein. Betreiber und Betroffene haben nun Zeit für Stellungnahmen. Reagiert die EU-Behörde wie erwartet, wird die finale Liste im Januar 2027 offiziell veröffentlicht.
Klagewelle und juristische Verzögerungen
Gegen mögliche Untersagungsanordnungen können die Netzbetreiber Telekom, Vodafone, Telefónica oder auch Huawei gerichtlich vorgehen. Wenn betroffene Parteien Eilanträge oder Klagen einreichen, könnte die Durchsetzung der Verfügungen vorerst vor deutschen Verwaltungsgerichten gebremst werden.
Die rechtliche Grundlage für ein Verbot könnte schon Anfang 2027 stehen. Der praktische Rückbau der Huawei-Antennen auf den Dächern würde sich jedoch im Rahmen von Übergangsfristen bis 2030 und danach erstrecken.
Auch verständigten sich im Juli 2024 die drei deutschen Mobilfunknetzbetreiber und die Bundesregierung auf eine Lösung. Dazu unterzeichneten sie jeweils einen rechtsverbindlichen Vertrag mit der Bundesregierung und der damaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD), der weiterhin gültig ist und wonach Mobilfunkantennen keine kritische Infrastruktur sind.
Aus diesem Vertrag, dessen Details nicht öffentlich bekannt sind, könnte sich auch ein Anspruch ableiten, Huawei-Antennen erst einmal weiter einzubauen, da vereinbart worden war, bis 2029 ein alternatives Managementsystem für Huawei-Antennen zu implementieren, was aber eigentlich nur sinnvoll ist, wenn diese über 2029 hinaus genutzt werden dürfen. Ohne Begründung der Behörden bleibt auch unklar, warum Antennen, die 2024 in einem Vertrag offensichtlich als nicht kritisch eingestuft wurden, zwei Jahre später kritisch geworden sein sollen.
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