Transparenzverordnung: Bundesnetzagentur billigt Routerzwang

In einem geänderten Entwurf der Transparenzverordnung öffnet die Bundesnetzagentur ein Schlupfloch, mit dem Provider ihren Kunden doch einen Zwangsrouter vorschreiben könnten. Das widerspricht den bisherigen Plänen der Bundesregierung.

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Router wie diese Speedports der Telekom könnten bald vorgeschrieben werden.
Router wie diese Speedports der Telekom könnten bald vorgeschrieben werden. (Bild: Golem.de/Nico Ernst)

Eigentlich sollte der Routerzwang, den manche Provider auf ihre Nutzer ausüben, im Herbst 2014 wegfallen - dem widerspricht nun aber die Bundesnetzagentur. In der gut gemeinten so genannten "Transparenzverordnung", die Golem.de in einer neuen Fassung vorliegt, findet sich eine verhängnisvolle Passage. Demnach müssen Internetprovider ihre Kunden vor Vertragsabschluss darauf hinweisen, wenn "das integrierte Zugangsgerät vom Kunden nicht ausgetauscht werden darf". In einer früheren Fassung der Empfehlung heißt es noch, es müsse einen: "Hinweis auf Austauschbarkeit des Netzabschlussgeräts mit frei am Markt verkäuflichen Geräten" geben.

Das bedeutet im Klartext: Wenn ein Provider einen Internetzugang in Verbindung mit einem bestimmten Router anbietet, kann er dem Kunden vorschreiben, nur diesen zu verwenden. Das entspricht dem bisher bei manchen Angeboten üblichen Zwangsrouter, den viele Nutzer nicht haben wollen. Diese sehr einfachen Geräte fallen oft durch mangelnden Funktionsumfang, schlechte WLAN-Leistung und vor allem Sicherheitslücken auf.

Der Routerzwang könnte wiederkommen

Das läuft der ursprünglichen Absicht zuwider, den Routerzwang abzuschaffen. Diese Position vertrat bisher unter anderem Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD). Auch die Bundesnetzagentur, von welcher der aktuelle Entwurf der Transparenzverordnung stammt, hatte sich dafür ausgesprochen. Warum die neue Fassung nun wieder eine gegenteilige Passage enthält, ist unklar. Es ist jedoch mehr als naheliegend, dass sich große Provider für eine entsprechende Regelung ausgesprochen haben. Vor allem durch Mietgebühren, welche leicht die Kosten für einen guten Router im Laufe der üblichen zwei Jahre Vertragslaufzeit übersteigen können, verdienen diese Unternehmen neben den Anschlusskosten ein nettes Zubrot.

Beim Entwurf der Transparenzverordnung, die auch sinnvolle Regelungen, wie eine Verpflichtung zur Nennung von Mindestbandbreiten enthält, handelt es sich den Unterlagen zufolge um die finale Fassung. Sie soll den zuständigen Ministerien vorgelegt werden. Spannend bleibt, ob die Behörden den eingebauten Umweg zum festgeschriebenen Routerzwang erkennen werden.

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KritikerKritiker 11. Okt 2014

Ohje, der eine Satz von dir sagt so viel über unsere gegenwertige Situation aus :(

MasterKeule 26. Sep 2014

Wenn du eine bessere Idee hast, her damit.

Yes!Yes!Yes! 26. Sep 2014

Schön doof. Statt einfach einen Anbieter zu wählen, der deinen Vorstellungen entspricht...

Yes!Yes!Yes! 26. Sep 2014

Gerade Sigmar Gabriel ist ein gutes Beispiel für die verlogene Lobby-Politik der SPD.



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