Transparenzblockade beendet: Bundestag stellt wissenschaftliche Gutachten online
Der Deutsche Bundestag stellt Gutachten und Ausarbeitungen seiner wissenschaftlichen Dienste künftig auf seiner Homepage öffentlich zur Verfügung. Unter der Adresse www.bundestag.de/ausarbeitungen(öffnet im neuen Fenster) seien ab sofort zahlreiche Dokumente, die nach dem Informationsfreiheitsgesetz an Interessierte herauszugeben seien, für jedermann zugänglich, teilte der Bundestag am Donnerstag mit(öffnet im neuen Fenster) . Die Arbeiten sind auf der Internetseite nach Fachgebiet und Jahrgang sortiert. In den nächsten Wochen werde das Angebot sukzessive erweitert. Zudem sollen neue Gutachten künftig nach einer Schutzfrist von vier Wochen direkt online gestellt werden.
Der Bundestag reagiert damit auf ein Projekt der gemeinnützigen Open Knowledge Foundation(öffnet im neuen Fenster) und des Internetportals Abgeordnetenwatch.de(öffnet im neuen Fenster) . Über das Portal Fragdenbundestag.de(öffnet im neuen Fenster) konnten Bürger seit Ende Januar die Expertisen des Wissenschaftlichen Dienstes anfordern. Die dort bereitgestellte Datenbank umfasste nahezu 4.000 Gutachten, die Experten des Bundestages seit 2005 erstellt hatten. Da zahlreiche Bürger dieses Angebot nutzten, um die Dokumente zu "befreien", hat der Ältestenrat nun seine restriktive Praxis geändert und bietet die Dokumente selbst an.
Ende der 'Transparenzblockade'
Entsprechend zufrieden äußerten sich die beteiligten Organisationen. "Endlich öffnet der Bundestag seine Aktenschränke! Damit werden Informationen für die Öffentlichkeit verfügbar, die in den letzten Jahrzehnten nur wenigen Menschen zugänglich waren" , sagte Arne Semrott von Fragdenstaat.de. Gregor Hackmack von Abgeordnetenwatch.de ergänzte: "Wir freuen uns, dass die Bundestagsverwaltung ihre Transparenzblockade aufgegeben hat und nun sämtliche Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes von sich aus ins Internet stellt. Damit sind die steuerfinanzierten Gutachten allen Bürgerinnen und Bürger zugänglich."
Bereits jetzt stünden 900 Ausarbeitungen des Bundestags zur Verfügung, teils als Scan, teils als Original-PDF. Das Gutachten "Zu den rechtlichen Möglichkeiten gegen das Nacktbaden auf einem benachbarten Grundstück" sei bisher nicht darunter.
Bis Juni vergangenen Jahres war es der Öffentlichkeit gar nicht möglich, die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes einzusehen. Die Dokumente unterstützten die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten und unterlägen daher nicht dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), argumentierte der Bundestag. Das Bundesverwaltungsgericht sah das anders und urteilte im Juni : "Der Deutsche Bundestag ist, soweit es um Gutachten und sonstige Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geht, eine informationspflichtige Behörde."
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