Traffic-Shaping: A1 Free Stream darf die Datenrate nicht drosseln

Die österreichische Telekom Control Kommission (TKK) verbietet es A1 Telekom Austria, bei ihrem Zero-Rating-Angebot Free Stream die Datenübertragungsrate zu beschränken. Das gab die Behörde am 20. Dezember 2017 bekannt(öffnet im neuen Fenster) . A1 drosselt die Geschwindigkeit der Streaming-Dienste, die an Free Stream teilnehmen, was dazu führt, dass Videos teilweise in geringerer Auflösung dargestellt werden. Damit verstößt A1 laut TKK gegen die Netzneutralitäts-Verordnung der EU.
Nachteilige Verkehrsmanagement-Maßnahmen in den Datenströmen der Endnutzer sind verboten. Dies stelle eine Verschlechterung für die Nutzer dar. A1 hat nun acht Woche Zeit, um die Drosselung mit Traffic-Shaping aufzuheben. Aus demselben Grund hat die Bundesnetzagentur der Deutschen Telekom bestimmte Aspekte ihres Programms Stream On untersagt .
Zero Rating kein Verstoß gegen Netzneutralität
Nicht Gegenstand der Entscheidung war das Zero Rating, das bei Free Stream ebenfalls zur Anwendung kommt. Den Datenverkehr bestimmter Dienste nicht vom Datenpaket der Kundinnen und Kunden abzuziehen, werde von der Netzneutralitäts-Verordnung der EU nicht explizit verboten und sei innerhalb gewisser Grenzen zulässig, erklärte die Behörde. Telekom-Regulator Johannes Gungl sagte: "Mit der vorliegenden Entscheidung befindet sich die TKK in einer Linie mit Regulierungsbehörden anderer Mitgliedstaaten."
Eine A1-Sprecherin erklärte Golem.de auf Anfrage: "Wir sehen uns durch die Entscheidung der Regulierungsbehörde bestätigt, dass unser innovatives A1-Free-Stream-Produkt weiterhin uneingeschränkt und ohne Datenvolumen zu verbrauchen, genutzt und gekauft werden kann. Lediglich ein - für die Kunden sogar noch vorteilhafterer - Teilaspekt muss gegebenenfalls binnen acht Wochen adaptiert werden. " Der Netzbetreiber teilt diese rechtliche Auffassung der Regulierungsbehörde nicht und behält sich rechtliche Schritte gegen die Entscheidung vor.