Tracking: Klage gegen Googles Safari-Cookies hat Erfolg
Ein Berufungsgericht hat einer Nutzerklage gegen Google recht gegeben. Trotz Voreinstellungen in Safari war es dem Unternehmen gelungen, Benutzern ein Cookie unterzujubeln. Gegen diese Verletzung ihrer Privatsphäre klagten drei Nutzer in Großbritannien.

Der zugesprochene Schadensersatz bleibe vermutlich eher gering, es gehe bei ihrer Entscheidung mehr um die prinzipielle Frage, ob die Privatsphäre der Kläger verletzt worden sei, schreiben die Richter beim britischen Court of Appeals. Google habe demnach die Privatsphäre der Kläger verletzt, indem es die über die Cookies gesammelten Informationen mehrere Monate lang gegen ihren Willen genutzt habe. Das Urteil könnte weitere Klagen nach sich ziehen.
Zwischen Mitte 2011 und Anfang 2012 hatte Google ein unsichtbares Formular in seinem +1-Button versteckt. Damit nutzte der Suchmaschinenkonzern eine Ausnahme in Apples Richtlinien für Third-Party-Cookies, die der Safari-Browser unter Mac OS X und iOS standardmäßig blockiert. Interagiert ein Safari-Nutzer mit einer Werbung, füllt er also beispielsweise ein Formular aus, dann darf auch ein Dritter ein Cookie setzen. Zwar hatten die von Google gesetzten Cookies lediglich eine Lebensdauer von 12 bis 24 Stunden, dennoch konnte das zunächst gesetzte Cookie dazu verwendet werden, weitere langlebige Tracking-Cookies zu platzieren, etwa von Googles Tochterunternehmen Doubleclick.
Schadensersatzklage zugelassen
Bereits in erster Instanz hielten Richter es für erwiesen, dass den Klägern somit unwissend Cookies untergejubelt wurden, die dann widerrechtlich Informationen zum Surfverhalten der Nutzer sammelten, etwa über besuchte Webseiten. Aus diesen Informationen hätte der Konzern persönliche Daten wie Geschlecht, sexuelle Präferenzen, ethnische Herkunft oder das religiöse Interesse ableiten können. Das werteten beide Gerichte als schweren Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.
Google hatte Berufung gegen das erste Urteil mit der Begründung eingelegt, dass den Klägern kein finanzieller Schaden zugefügt worden sei. Das Gericht schätzte jedoch die bei den Klägern entstandenen "Ängste und Nöte" als gravierend genug ein, um eine Schadensersatzklage zuzulassen.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
- ohne Werbung
- mit ausgeschaltetem Javascript
- mit RSS-Volltext-Feed
+1
Mhm, interessante Begründung! Denken wir das mal weiter: Wenn ich also auf Grund der...
+1
Urteil == zugelassen?