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Tracking auf Unternehmensseiten: Verbraucherschützern gefällt der Gefällt-mir-Knopf nicht

Nach den Datenschützern in Schleswig-Holstein stören sich nun auch die Verbraucherschützer in Nordrhein-Westfalen an Facebooks Like-Button. Statt Facebook mahnt die Verbraucherzentrale aber deutsche Unternehmen ab.
/ Steve Haak , dpa
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Verbraucherschützer klagen wegen Facebooks Like-Button. (Bild: Raul Arboleda/AFP/Getty Images)
Verbraucherschützer klagen wegen Facebooks Like-Button. Bild: Raul Arboleda/AFP/Getty Images

Verbraucherschützer aus Nordrhein-Westfalen klagen gegen das Bonussystem Payback und den Bekleidungshändler Peek & Cloppenburg(öffnet im neuen Fenster) wegen des Like-Buttons von Facebook. Schon beim Aufrufen von Websites bekomme das Onlinenetzwerk Daten über das Surfverhalten des Kunden, kritisieren sie.

Die Verbraucherzentrale ist der Meinung, dass der Nutzer von der Verwertung seiner Daten für Werbezwecke nichts mitbekomme. "Wer im Netz nach Reisezielen sucht, eine Konzertkarte kauft oder nach dem passenden Outfit stöbert, geht nicht davon aus, dass diese Aktivitäten sofort auch von Facebook mitgelesen werden" , sagte Vorstand Wolfgang Schuldzinski. Mit dem Like-Button setze Facebook sogenannte Cookies auf die Rechner der Besucher, selbst wenn sie nicht bei Facebook registriert seien. Das sorgt schon länger für Kritik.

Akzeptiert und legal

Facebook sagte daraufhin, solche Dienste würden von vielen Websites eingesetzt und seien ein "akzeptierter, legaler und wichtiger Teil des Internets" .

Eine Sprecherin der Payback-Gesellschaft in München sagte, das Unternehmen begrüße es, wenn eine Klage Klarheit schaffe. "Es geht hier um eine Funktion, die von Millionen Unternehmen weltweit zum Nutzen der Kunden eingesetzt wird."

Insgesamt hatte die Verbraucherzentrale NRW sechs Unternehmen abgemahnt. Das Hotelportal HRS und der Tickethändler Eventim hätten inzwischen Unterlassungserklärungen abgegeben, erklärte Schuldzinski. Mit dem Nivea-Anbieter Beiersdorf und dem Discounter Kik liefen noch Gespräche über eine außergerichtliche Einigung. Bei Peek & Cloppenburg geht es um die Website Fashion ID.


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