Bundesnetzagentur verweigert Auskunft

Golem.de: Haben Sie bei den zuständigen Behörden nachgefragt, ob Sie zur Speicherung verpflichtet sind?

Ludwig: Wir haben die Bundesnetzagentur im Juli gefragt. Damals wurde uns gesagt, dass noch keine Aussagen darüber getroffen werden könnten. Es sei alles noch zu unklar. Wir sollten einfach zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal nachfragen.

Golem.de: Wie könnten solche Anfragen von Ermittlungsbehörden denn aussehen?

Ludwig: Wir gehen nicht davon aus, dass Kriminelle unseren Service benutzen und möchten solche auch nicht als Nutzer haben. Ein typischer Anwendungsfall ist bisher, dass Behörden einen Tatbestand feststellen, dem eine unserer IP-Adressen zugeordnet werden kann. Daraufhin stellen diese eine Anfrage, ob wir den Nutzer identifizieren können, der zum betreffenden Zeitpunkt diese Adresse genutzt hat. Aber wir wissen das nicht.

Hinzu kommt, dass wir auch nicht wissen, wer hinter welchem Nutzernamen steckt: Wir speichern nur, dass ein Nutzer bezahlt hat und für welche Dauer - nicht aber die Bezahlmethode oder gar Adressdaten.

Golem.de: Wie häufig gibt es solche Anfragen?

Ludwig: Die Anzahl solcher Anfragen, die wir in zwei Jahren bekommen haben, lässt sich an einer Hand abzählen und zeigt, dass solche Fälle sehr selten sind.

Golem.de: Aber dennoch müssten Sie die erforderliche Infrastruktur für die Speicherung und das Personal für die Anfragen ständig bereithalten?

Ludwig: Das stimmt. Die Kosten dafür sind nicht unerheblich. Zwar gibt es Anspruch auf Vergütung, aber das gilt nur für die Beauskunftung und nicht für die Anfangsinvestitionen.

Golem.de: Die Bundesnetzagentur erlaubt aber die Auslagerung der Daten an einen Dienstleister.

Ludwig: Das Problem dabei liegt darin, dass der einzelne Provider weiterhin für die ordnungsgemäße Umsetzung der Anforderungen verantwortlich ist. Wenn in einem gemeinsamen Datenzentrum ein Fehler passiert, muss immer noch der Provider dafür haften.

Golem.de: Könnten Sie nicht abwarten, dass das Bundesverfassungsgericht wieder die Vorratsdatenspeicherung kippt?

Ludwig: Wir können jetzt nicht abwarten und hoffen, dass die Verfassungsklagen erfolgreich sind. Daher erarbeiten wir zum einen das geforderte Sicherheitskonzept, zum anderen suchen wir einen neuen Standort.

Golem.de: Was bedeutet solch ein Standortwechsel konkret?

Ludwig: Es geht weniger um die Server. Wir werden weiterhin Nodes in verschiedenen Ländern anbieten. Da die Anfragen verschlüsselt sind, spielt es keine Rolle, ob der Server beispielsweise in Frankreich steht. Es geht aber um den Sitz unseres Unternehmens.

Golem.de: Dann müssten auch alle Einnahmen in dem anderen Land versteuert werden.

Ludwig: Genau, das ist jedoch nur eines der Probleme. Teilweise wird auch gefordert, dass sich ein Geschäftsführer vor Ort befindet. Auch die Gesetze für Telekommunikationsanbieter sind in allen Ländern verschieden. Das hält uns jedoch nicht vom Umziehen ab: Wir finden einen passenden Standort, wo keine Vorratsdatenspeicherung gefordert wird. Wir werden die Privatsphäre unserer Nutzer weiter schützen.

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 Traceless.me: Vorratsdatenspeicherung vertreibt VPN-Provider
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jeffder 24. Okt 2018

Weiß jemand wie es mit Filesharing und VPNs aussieht, wenn man den Pc runterfährt...

thasi 30. Mai 2018

Ich habe im Internet nach diesem Artikel gesucht: https://www.rosenblut.org/2017/07/19...

Holger111 11. Dez 2017

Hallo. Welches Vpn empfiehlt ihr für TV Serien streamen auf bs.to? Ist ja noch Grauzone...

patrickkupper 08. Sep 2017

Hi, danke für den Tipp. Mittlerweile verwende ich PureVPN und bin damit sehr zufrieden...



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