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Tor: CCC erweitert Strafanzeige gegen Geheimdienste

Wegen der im Quellcode der NSA-Software gefundenen Tor-IP-Adresse will der CCC seine Strafanzeige gegen die US-Geheimdienste ausweiten. Der Generalbundesanwalt solle endlich tätig werden, heißt es.
/ Jörg Thoma
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Der Chaos Computer Club weitet seine Klage gegen Geheimdienste aus. (Bild: CCC)
Der Chaos Computer Club weitet seine Klage gegen Geheimdienste aus. Bild: CCC

Nachdem im vermeintlichen Quellcode der von der NSA verwendeten Software XKeyscore eine IP-Adresse eines Tor-Servers in Deutschland gefunden wurde , will der Chaos Computer Club (CCC) seine im Februar 2014 gestellte Strafanzeige gegen die Verantwortlichen bei den Geheimdiensten und in der Bundesregierung ausweiten(öffnet im neuen Fenster) . Der Generalbundesanwalt soll nach den neuen Fakten die "geheimdienstliche Agententätigkeit gegen den CCC und alle betroffenen Nutzer des Anonymisierungsnetzwerks Tor" ahnden.

Die im Quellcode(öffnet im neuen Fenster) gefundene IP-Adresse weist auf einen Server in Bayern hin, auf dem einer der neun Tor-Verzeichnisserver läuft. Darauf werden Listen sämtlicher Tor-Knoten gespeichert. Sie werden automatisch heruntergeladen, wenn sich ein Anwender mit dem Tor-Netzwerk verbindet. Die NSA kann damit Zugriffe auf diesen und den anderen acht Verzeichnisservern sammeln. Sie werden von dem Geheimdienst in einer Datenbank gespeichert. Andere NSA-Dokumente belegen jedoch, dass "die NSA derzeit nicht in der Lage ist, Tor großflächig zu deanonymisieren" , schreibt der CCC.

Die neuen Fakten beseitigten aber jeden Zweifel, dass "die NSA auch gegen Ziele in Deutschland aggressiv vorgeht." Es sei nicht nachvollziehbar, warum Generalbundesanwalt Harald Range wegen einer prominenten Einzelperson ermittle, jedoch nicht bei der massenhaften Überwachung großer Teile der gesamten Bevölkerung, schreibt der CCC.

Seit Anfang Juni 2014 ermittelt die Generalbundesanwaltschaft wegen des Spähangriffs auf das Mobiltelefon der Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU). Es gebe inzwischen genügend Anhaltspunkte, dass "unbekannte Angehörige US-amerikanischer Nachrichtendienste ein Mobiltelefon der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel ausgespäht haben." Solche Anhaltspunkte für Straftaten durch die Massenüberwachung von deutschen Bürgern gebe es hingegen nicht. "Bei dieser Sachlage ist die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gesetzlich nicht zulässig" , teilte die Bundesanwaltschaft mit.


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